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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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News
15.07.2010
Buckelpiste Ahornallee
Wie die Hitzeprobleme im Technischen Rathaus ist die Buckelpiste Ahornallee mittlerweile eine "unendliche Geschichte". Mit 70 km/h hoppeln die Autos über die Brücke und sorgen so für jede Menge Lärm - und entsprechenden Ärger in der Anwohnerschaft. Siegbert Künzel, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat deswegen einen Antrag gestellt, um diesen Missstand endlich zu beheben.
Antrag:
- Die Verwaltung der Stadt Hamm wird aufgefordert, sich beim Landesbetrieb Straßen erneut für die kurzfristige Sanierung der Ahornallee im Brückenbereich über die Bradfordstraße einzusetzen. Bis zur Sanierung setzt sich die Verwaltung beim Landesbetrieb für eine Temporeduzierung auf 50 km/h ein.
- Die Verwaltung lädt die Vertreter des Landesbetriebs zu einem Ortstermin ein, um die unsinnige bzw. unhaltbare Situation aufzeigen.
- Die Verwaltung der Stadt Hamm bietet der Landesbehörde an – analog zur „Arbeitsteilung bei der Verlegung der L 667 – Unnaer Straße“ – die Planungsvorleistungen hierfür zu übernehmen, um eine zügige Umsetzung zu erreichen.
Begründung:
Der Abschnitt der Ahornallee mit der Brückenüberführung Bradfordstraße bis zur Kreuzung Caldenhofer Weg/Hohefeldweg/Birkenallee sorgt immer wieder für Klagen lärmgeplagter Anwohner. Durch den schadhaften, sehr welligen Oberflächenbelag bei erlaubten 70 km/h kommt es zu einer starken Lärmentwicklung. Die durchgeführten „Pflegemaßnahmen“ im nördlichen, straßenbegleiteten Grünzug (zur Wohnbebauung Tulpen-, Geranien- Bradfordstraße hin) haben durch den fehlenden Lärm- und Sichtschutz zu einer verstärkten Lärmwahrnehmung geführt.
Bisher hat der Landesbetrieb Straßen als verantwortliche Behörde sowohl die Sanierung der Oberfläche (aus Kostengründen) als auch die Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 km/h abgelehnt.
Dabei ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade in diesem kurzen Abschnitt der Ahornallee Tempo 70 km/h erlaubt wird, einem Teilstück, dass im gesamten Verlauf der Straße die weitaus schlechteste Oberflächenqualität besitzt. Nach kurzer Beschleunigung muss sowohl stadtauswärts (Temporeduzierung an der Kreuzung) als auch stadteinwärts (Temporeduzierung vor der Querungshilfe) wieder abgebremst werden.
Die erneuten Klagen aus der Anwohnerschaft veranlassen uns, nochmals einen Antrag zu stellen.