03.02.2017 – Gemeindeordnung einhalten – sinnvolle Protokolle!

Nachdem die großkoalitionäre Mehrheit im AWAIS wiederholt deutlich gemacht hat, dass sie mit inhaltsleeren Protokollen gut arbeiten kann, halte ich es für dringend geboten, die Anforderung an die Inhalte von Protokollen noch einmal klar zu bestimmen, zumal es auch aus anderen städtischen Gremien  durchaus Klagen hinsichtlich der Ausfertigung von Sitzungsprotokollen gibt. Es scheint in der Verwaltung mitunter die Einstellung zu herrschen, Protokolle seien lediglich lästige Pflichtübungen für städtische Mitarbeiter.
Dass dem nicht so ist, macht allein die Tatsache deutlich, dass die Gemeindeordnung das Anfertigen  von Protokollen ausdrücklich vorschreibt. Auch hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung von Protokollen ist die GO vergleichsweise deutlich. Grad dafür ist natürlich die vielfältige Bedeutung der Niederschrift, die allein schon daraus hervorgeht, dass sich die GO über mehrere Seiten mit diesem Thema befasst.
Da zumindest im AWAIS das Problem aufgetaucht ist, dass führende Kommunalpolitiker ihre Lesekompetenz durch Protokolle mit Inhalt überstrapaziert sehen, erscheint es mir notwendig, dass der Rat in seiner Gesamtheit noch einmal darauf hinweist, dass die GO auch in der Frage der Niederschrift einzuhalten ist.
Deshalb fordern wir den Rat auf, nach GO § 52,1.3. festzulegen:
Es wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Ergebnisprotokoll enthält neben den Beschlussergebnissen auch eine zusammengefasste Wiedergabe der Diskussionsbeiträge.