03.03.2017 – Artenschutz in Hamm

Bedingt durch die Bautätigkeiten der letzten Jahre sind immer wieder ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen als Festsetzungen beschlossen worden. So sollten die Eingriffe – auch unter artenschutzrechtlichen Aspekten – in ihren Auswirkungen minimiert werden.
Beispielhaft möchten wir folgende Bebauungspläne anführen:
BP 04.065 InLogParc – südlicher Teil
Hier waren diverse externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen u.a. auch für Steinkauz, Schleiereule, Kiebitz und mehrere Fledermausarten vorgesehen. Der externe Kompensationsbedarf belief sich auf ca. 40 Hektar.
VEP 03.082 – Möbelkompetenzzentrum Unnaer Straße
Für den Bau des Möbelzentrums ergab sich ein externer Ausgleichsbedarf von ca. 4 ha, umzusetzen im Bereich der Ahse (Süddinker). Der Siepen muss als Quelle dauerhaft erhalten werden.
BP 01.122 Paracelsus Areal
Pkt. 9 der Textlichen Festsetzungen: Artenschutz:
9.1. c) Anbringen von insgesamt 3 Nistkästen für den Waldkauz im Bereich des Kurparks und im Umfeld der Alten Ahse.
9.1. e) Anbringen von 5 Fledermauskästen in vorhandenen Bäumen Nistkästen
BP 04.049 Liboriusweg
Pkt. 5.3. Stellplätze und ihre Zufahrten sind in luft- und wasserdurchlässiger Bauweise (z.B. wassergebundene Decke, Pflaster mit mindestens 25% Fugenanteil), Rasengittersteine oder Schotterrasen) auszuführen.
Pkt. 9.2. Anpflanzen einer 7.100 m² großen Obstweide
BP 01.103 Auf dem Beisenkamp
Zwischenzeitlich brüteten auf der Flächenbrache Flussregenpfeifer und Kiebitze. Im Vorfeld der Bebauung mussten deshalb hierfür alternative Bruthabitate in Heessen entwickelt werden. (vgl. Begründung S. 16)
BP 01.129 Fachhochschule Hamm-Lippstadt
„Die artenschutzrechtlichen Belange [sind] durch einen Artenschutzsachverständigen zu betreuen und zu begleiten. Hierzu zählen insbesondere die nachstehenden Maßnahmen der Pkt. b) und c).

  1. b) (…) sind für die Zwergfledermäuse mind. 25 Fledermausniststeine (Fassadeneinbau) in fünf Gruppen, für die Turmfalken mind. 3 turmfalkenspezifische Einbauniststeine und für die Mauersegler mind. 30 spezifische Niststeine in die zukünftigen Fassaden der Hochschule zu integrieren.“

„Als Kompensation für den unvermeidlichen Verlust der Heckenstrukturen am Westrand des Holunderweges und Ersatz für die abgängige Leitfunktion wird die Nachverdichtung und der Kronenschluss der vorhandenen Gehölzreihe auf der Ostseite des Holunderweges durch Anpflanzung geeigneter schmalkroniger Laubbäume (z.B. Birken) vorgeschlagen. …“ (Begründung S. 13)
Wir GRÜNEN im Umweltausschuss bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurden die o.g. Maßnahmen umgesetzt , fachlich begleitet und der Erfolg/Misserfolg der Maßnahmen dokumentiert? Konnten die geschützten Arten in ihrem Bestand gesichert, die Population erhalten werden?
  2. Welche der zahl und umfangreichen externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden für den Bereich BP 04.065 bzw. VEP 03.082 bereits umgesetzt? Können bereits positive Entwicklungen durch die Umsetzung der Maßnahmen verzeichnet werden?
  3. Wer ist für das Monitoring der Maßnahmen verantwortlich? Wo und wie werden die Ergebnisse dokumentiert?
  4. Wer ist für den dauerhaften Erhalt und die Pflege verantwortlich?
  5. Gibt es eine Übersicht über die Entwicklung der geschützten faunistischen Arten in Hamm und der Wirksamkeit von Ausgleichsmaßnahmen?