Am 6.07.2018 hat die RVR-Verbandsversammlung das formelle Beteiligungsverfahren für den Regionalplan Ruhr beschlossen. Gemäß § 9 ROG i.V.m § 13 LPlG NRW werden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 4 ROG am Verfahren beteiligt. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von 6 Monaten eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und der Begründung abzugeben.
Gleichzeitig hat die RVR-Verbandsversammlung ein informelles Beteiligungsverfahren für das „Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ verabschiedet.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Hat die Verwaltung bereits die erforderlichen Unterlagen für den „Regionalplan Ruhr“ bzw. das „Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ erhalten? War die Verwaltung im Vorfeld an der Erarbeitung bereits beteiligt? Wenn ja: in welcher Form?
- Wie will die Verwaltung Politik und Öffentlichkeit über die Inhalte beider Planwerke informieren?
- Werden Regionalplan Ruhr und Handlungsprogramm Metropole Ruhr zur Einsicht ausgelegt?
- Wird die Verwaltung eigenverantwortlich eine offizielle Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr erarbeiten und diese dann durch den Rat beraten und beschließen lassen?
- Wie will die Verwaltung das informelle Beteiligungsverfahren zum Handlungsprogramm Metropole Ruhr durchführen, da dieses Programm als „dynamischer Prozess“ gesehen wird und dementsprechend eine „Breitenwirkung“ erzielen sollte, um zur stärkeren Corporate Identity der Region beitragen zu können?
- Wie sieht der Zeitplan der Stadt zum Beteiligungsverfahren aus? Wann ist mit entsprechenden Vorlagen bzw. Bürgerinformationen zu rechnen?