05.10.2019 – Schildbürgerstreich an der Gustav-Heinemann-Straße?

Anders als bei der Sanierung der Hafenstraße (dort wurde eine vorhandene Querungshilfe abgebaut und durch eine normale Markierung auf der Fahrbahn ersetzt) wurde nach der Sanierung der Gustav-Heinemann-Straße eine Querungshilfe mit Hochbord eingebaut und die aufmarkierte Übergangshilfe ersetzt. Trotz gerade durchgeführter Tiefbauarbeiten wurden die Bordsteine im Bereich der neuen/alten. Querungshilfe nicht abgesenkt – die Erreichbarkeit des Technischen Rathauses für Gehbehinderte bzw. Menschen mit Rollatoren bleibt weiterhin ein Problem. Und: auch der Verwaltung dürfte bekannt sein, dass die Radwegebenutzungspflicht auf der Gustav-Heinemann-Straße aufgehoben wurde. Durch die Einrichtung der stationären Querungshilfe ist nun ein Engpass an der Straße entstanden und die Situation für Radfahrer auf der Fahrbahn ist deutlich gefährlicher geworden.
Da die Bezirksvertretung leider nicht im Vorfeld beteiligt wurde, bittet die Bezirksfraktion Hamm-Mitte im Nachgang um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aus welchen Gründen wurde die abmarkierte Querungshilfe durch eine bauliche Querungshilfe ersetzt?
  2. Welche Kosten sind hierdurch entstanden? Waren diese Teil der Zuwendungen?
  3. Wurde die Maßnahme mit dem Behindertenkoordinator der Stadt Hamm abgestimmt? Wenn nein: warum nicht?
  4. Gab es Hinweise, vermehrte Vorfälle, die Einrichtung der baulichen manifesten Querungshilfe begründen?
  5. Ist daran gedacht, die Bordsteine im Bereich der Querungshilfe nun auch abzusenken, um die Nutzung der Querungshilfe zu vereinfachen – auch für Gehbehinderte und Menschen mit Rollatoren?
  6. Welche Kosten entstehen hierdurch? Sind diese Kosten Teil der bisherigen Zuwendungen? Wenn nein: aus welcher Haushaltsstelle wird dies bezahlt?
  7. Warum wurde die Absenkung der Bordsteine nicht als Teil der Sanierungsmaßnahme durchgeführt?