10.11.2015 – Resolution zum Verfahren bei Stellenbesetzungen

Seit Jahren wird in Hamm von allen möglichen Seiten darüber geklagt, dass gerade in den höheren Gehaltsklassen viele Menschen zwar in Hamm arbeiten, hier aber nicht wohnen wollen.
Wie die aktuelle Besetzung von Dezernentenstellen zeigt, gilt diese Feststellung gerade auch für das Führungspersonal der Stadt. Mehr noch: die nunmehr ausgesuchten Personen sind von der SPD im Bewerbungsverfahren offensichtlich noch nicht einmal gefragt worden, ob sie denn wohl nach Hamm ziehen würden, sollten sie denn gewählt werden. Allerdings haben beide kein Problem damit, öffentlich zu erklären, dass sie lieber woanders wohnen möchten. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mag diese Einstellung akzeptabel sein, für leitende städtische Bedienstete geht sie überhaupt nicht.
Sie bedeutet nämlich im Klartext: Euer Geld, liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm, nehmen wir sehr gerne, bei Euch wohnen möchten wir dann aber doch nicht und von den Entscheidungen, die wir treffen, könnt Ihr gerne betroffen sein, wir aber lieber nicht.
Die Forderung ist klar: wer in einer Stadt in wichtiger Position Verantwortung trägt und Entscheidungen trifft, muss auch dort wohnen. Für Kommunalpolitikerinnen und – politiker gilt diese Regelung ganz selbstverständlich. Kommunale Verantwortung tragen kann man nur so lange, wie man in einer Kommune auch lebt. Für gewählte Beamte ist diese Regelung aus unserer Sicht ebenfalls unverzichtbar.
Nun ist es ja wohl so, dass eine Residenzpflicht nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist. Das hindert aber nicht, die Frage des Wohnsitzes zu einem zentralen Kriterium der Kandidaten/-innenkür zu machen. Fraktionen, die das Vorschlagsrecht für eine Führungsposition haben, kann niemand verbieten, nur solche Kandidaten/-innen vorzuschlagen, die auch bereit sind, ihren Wohnsitz in der Stadt zu nehmen, in der sie Verantwortung tragen. Die formalen Kriterien, die von der Kommunalaufsicht auch jetzt schon vorgegeben werden, bleiben davon unberührt. Das gilt im Übrigen in vergleichbarer Weise auch für den Oberbürgermeister, der leitende Positionen (Amtsleiter/Fachbereichsleiter) qua Amt besetzen kann.
Wir schlagen deshalb vor, dass der Rat der Stadt sowohl die Fraktionen des Rates als auch den Oberbürgermeister dazu auffordert, zukünftig entsprechend zu verfahren.

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