11.05.2015 – Neue Fragen zu Windkraftanlagen in Rhynern-Weetfeld

„Windkraftanlagen“ sind spätestens seit der BV-Sitzung im März in Rhynern als Dauerthema unüberhörbar. Daraus ergeben sich in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern zunehmend weitere Fragen zum Inhalt der Planungen. Wir bitten um Antworten zur nächsten Sitzung am 18.06.2015.

  1. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Flächen unter den Windenergieanlagen (WEA) entsprechend dem FNP weiter landwirtschaftlich genutzt werden oder ob sie brach fallen sollen?
  2. In der Diskussion zu Anfang dieses Jahres wurde von einer Referenzhöhe der WEA von 150 m Gesamthöhe (GH) ausgegangen; die Vorlage 0282/14 gibt 180 m an. In Gesprächen wird immer wieder die Zahl 200 m genannt. Haben sich potenziellen Betreiber z.B. in vertraglichen Absprachen bereits auf eine bestimmte Höhe festgelegt?
  3. Welche Auswirkungen ergeben sich für Planungen in Rhynern angesichts der juristischen Positionen „grobe Anhaltswerte“ (s. OVG-Urteil 2006/08) und „weiche und harte Tabukriterien“ (vgl. OVG-Urteil 2013) im Zusammenhang mit der Festlegung von Abständen (optisch bedrängende Wirkung)?
  4. Welche Vorkehrungen seitens der Stadtwerke sind zu leisten, um die erzeugte Energie in das allgemeine Stromnetz einspeisen zu können? Wer trägt die Kosten dieser technischen Ausstattung? Sind die Verlegungen von Versorgungsleitungen zwischen Hellweg und Inlog-Park bereits als entsprechende Vorleistungen zu verstehen?

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