17.04.2015 – Gesundheitskarte für Flüchtlinge

In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 24.03.15 wurde auf Initiative der Fraktion „Die Linken“ schon einmal über das sog. Bremer Model diskutiert. Bei dem sog. Bremer Modell geht es um eine adäquate Versorgung von Flüchtlingen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge. Der Flüchtlingsgipfel hat unter Beteiligung aller im Bundestag vertretenen Fraktionen, der Bundesregierung und der Bundesländer u.a. beschlossen, dass Flüchtlinge nicht wie bisher nach 48 Monaten sondern schon nach 15 Monaten mit einer Chipkarte der gesetzlichen Krankenkassen ausgestattet werden können. Flüchtlinge können so z.B. eine freie Arztwahl durchführen.
Die Stadt Münster hat auf Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion nun beschlossen, dass auch in Münster Flüchtlinge mit einer solchen Chipkarte ausgestattet werden sollen. Rechtlich ist dies möglich, weil die Kommune Träger der originären Sozialleistung ist. Als einer der ersten gesetzlichen Krankenkassen hat sich die AOK Bremen bereit erklärt entsprechende Versorgungsverträge abzuschließen.
Die Versorgung von Flüchtlingen mit einer personifizierten Chipkarte hat nicht nur zur Folge, dass die Menschen an einer geregelten gesundheitlichen Versorgung teilnehmen können sondern als Nebeneffekt können erhebliche (kommunale) Kosten eingespart werden.
Wir beantragen deshalb:

  1. Die Stadt Hamm nimmt Verhandlungen z.B. mit der AOK Bremen auf, um auch in Hamm lebende Flüchtlinge schnellst möglich mit einer Chip karte auszustatten.
  1. Um evtl. weitere Synergieeffekte zu erzielen, wird die Verwaltung beauftragt, mit den umliegenden kleineren Kommunen Kontakte aufzunehmen. Ggf. können größere Kontingente an neuen Mitgliedern die Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen erleichtern

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