18.10.2016 – Verwaltung verweigert Auskunft

Mit Verwunderung haben wir die Infomeldung zu Baumfällungen u.a. in der Zinzendorfstraße erhalten. Dort sollen noch in diesem Herbst sechs Eschen der Säge – aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht – zum Opfer fallen. Angefügt ist dabei auch eine Liste mit weiteren Eschenstandorten mit insgesamt 15 zu fällenden Eschen, verteilt über vier Stadtbezirke.
Statt wie bisher einen Termin für die Nachpflanzung bekannt zu geben, wird nur darauf verwiesen, dass der Ersatz gesamtstädtisch ausgeglichen werden soll. Über Zeitpunkt und Standort (ob überhaupt im Stadtbezirk Uentrop) schweigt sich die Verwaltung nunmehr aus. Dies erschwert die Kontrolle der Ersatzpflanzungen für die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällten Bäume.
Auch wenn die Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht „Geschäft der laufenden Verwaltung sind“, verändert sich durch den Verzicht auf Nachpflanzung das Ortsbild – dessen Pflege hoheitliche Aufgabe der Bezirksvertretung ist. Die nunmehr vorgelegte Informationsmeldung erfüllt aus unserer Sicht in keinster Weise eine transparente, bürgerfreundliche, verlässliche Information, sondern macht Verwaltungshandeln zur undurchschaubaren Black-Box – Nachfragen von Laien an die Experten: unerwünscht! Die allgemeinen Ausführungen in Mitteilungsvorlage 0120/16 – Durchführung der Baumpflege im laufenden Verwaltungsgeschäft – ersetzen in keiner Weise eine umfängliche Information zu konkreten Fragen.
Da auf dem „kleinen Dienstweg“ keine befriedigende Antwort gegeben wurde, bitten wir deshalb nun um die Beantwortung dieser Anfrage:

  1. Aus welchen Gründen wird für die sechs Eschen nicht vor Ort Ersatz am selben Standort gepflanzt? Welche der in Mitteilungsvorlage 0120/16 aufgeführten fachlichen Kriterien treffen auf diese Standorte zu und führen in der Verwaltungsabwägung zum Verzicht auf eine Nachpflanzung?
  2. Wo befinden sich die Standorte für den „gesamtstädtischen Ausgleich“?
  3. Wann ist mit einer Ersatzpflanzung zu rechnen?
  4. Aus welchen Gründen hat die Verwaltung das Formblatt für die „Infomeldungen“ eingekürzt, so dass weder genauer Ort noch Zeitpunkt einer Nachpflanzung bekannt gegeben wird?