19.09.2019 – Baugebiet Nördliche Gehr: Torschlusspanik

In Heessen hat die Stadt mit dem geplanten Aufstellungsbeschluss „Nördliche Gehr“ eine landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich des Ennigerweges in den Fokus genommen – eine Fläche von 2 ha mit hoher Lagegunst, idyllisch am Rande der münsterländischen Parklandschaft und des oberen Ennigerbachtales und des Heessener Waldes gelegen.
Die Stadtverwaltung will mit § 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – diese Fläche für die „Wohnbaulandinitaitve“ in Hamm rigoros durchpauken. Bis zum 31.12.2019 müssen hierfür Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan her, um dieses Verfahren anwenden zu können. Bedeutet: landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich kann im Schnellverfahren überplant und für Wohnungsbau versiegelt werden. Schlimmer noch: der Eingriff gilt per Definition bereits als ausgeglichen.
Ziel der Planung soll die Schaffung neuer Wohneinheiten in Einfamilien-, Doppel- und – untergeordnet Mehrfamilienhäusern sein, dient also vornehmlich nicht der dringend notwendigen Bedarfsdeckung im sozialen Wohnungsbau. Die von der GROKO vorgegebene 35%-Sozialquote wird nicht umgesetzt.
Die verkehrliche Erschließung soll über den Ennigerweg, ggfls. auch über die südlich angrenzenden Straßen erfolgen. Fragen der Entwässerung und des Hochwasserschutzes für das Plangebiet bzw. für die weiter südlich an den Ennigerbach angrenzenden Wohngebiete müssen noch untersucht werden.
„Einerseits muss die geplante Bebauung selbst ausreichend Abstand zum Ennigerbach einhalten. Andererseits muss das Niederschlagswasser auf zusätzlich versiegelten Flächen ausreichend zurückgehalten und gedrosselt in den Ennigerbach abgeleitet werden, um die Hochwasserschutzsituation weiter flussabwärts nicht negativ zu beeinflussen.“ (BV 1940/19, S. 3)
Unterm Strich, so der GRÜNE Bezirksvertreter Friedrich Moor, macht das geplante Baugebiet an dieser Stelle – mit all den Einschränkungen – wenig Sinn. Es erfordert einen umfangreichen Planungsprozess, bindet also Personalkapazitäten in der Verwaltung, geht an dem Bedarf nach mehr Sozialwohnungen vollends vorbei, liegt in Randlage und versiegelt mal wieder landwirtschaftliche Flächen, greift durch umfangreiche Tiefbauarbeiten zur Entwässerung und des Hochwasserschutzes in das Bachsystem des Ennigerbachs ein und dient vornehmlich nur dem Interesse der Investoren. Die Fläche wird von der Verwaltung auf unter 2 ha herunter gerechnet, um § 13b BauGB überhaupt anwenden zu können. § 13b BauGB gilt nämlich nicht für Flächen > 20.000 m². Dadurch muss keine vertiefte Umweltprüfung durchgeführt werden, der Eingriff gilt als ausgeglichen. „Innerhalb der städtischen Wohnbaulandinitiative gibt es deutlich besser geeignete Standorte“, so der GRÜNE Politiker.