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Februar 17, 2015

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hamm

17.02.2015 – Veranlassung Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordert in § 29 (1) im Einklang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials sowie des guten chemischen Zustands für alle oberirdischen Gewässer bis Ende 2015. Fristverlängerungen bis maximal 2027 sind ausnahmsweise möglich. Derzeit befindet sich in NRW der Entwurf des Zweiten Bewirtschaftungsplanes für...
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