Die Baumfällungen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind zwar „Geschäft der laufenden Verwaltung“, greifen aber nachhaltig in das bestehende Orts- und Stadtbild ein. Die Pflege des Ortsbildes fällt nach § 2, (2), 1. der „Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen“ in den Entscheidungsbereich der Bezirksvertretung. Deshalb fordern wir eine verlässliche, transparente, nachvollziehbare und...Read More
Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. weist in einer eMail an die Ratsfraktionen der Stadt Hamm auf eine nunmehr rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (Az. M 7 K 13.2449) hin, das die Rechtmäßigkeit eines kommunalen Wildtierverbots bestätigt. Mittlerweile 50 Kommunen haben beschlossen, dass kommunale Flächen nicht mehr an Zirkusse vermietet werden, die Wildtiere mitführen. Die GRÜNEN...Read More