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November 23, 2018

23.11.2018 – Jugendgerichtshilfe in der Kritik

Der Jugendgerichtshilfe kommt gem. § 38 Jugendgerichtsgesetz folgende Aufgaben zu. „(1) Die Jugendgerichtshilfe wird von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt. (2) Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der...
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