21.06.2017 – GRÜNE Ratsfraktion mit kritischen Fragen zum SEP

Wichtigstes Ziel der städtischen Schulplanung muss es sein, allen Schüler*innen eine möglichst gute Entwicklungsmöglichkeit zu eröffnen. Das vorliegende Zahlenwerk gibt Anlass zur Skepsis, zumal es offenbar von Annahmen ausgeht, die Fragen provozieren.
I.

  1. Trifft es zu, dass die Paul-Dohrmann- Schule abgerissen wird?
  2. Trifft es zu, dass das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 1974 nach Werries ausgesiedelt worden ist?
  3. Trifft es zu, dass eben diese Schule über zwei Lehrerzimmer verfügt?
  4. Trifft es zu, dass die Wilhelm-Busch-Schule keine Grundschule der Stadt Hamm ist, weil sie in der entsprechenden Übersicht im Bericht fehlt?
  5. Kann die Verwaltung nachvollziehen, dass, wenn schon derart banale Projekte suboptimal bearbeitet worden sind, eine gewisse Skepsis gegenüber dem Gesamtopus Platz greift?
  6. Ist die Verwaltung dankbar, weil wir trotzdem den weiteren Prozess der Erkenntnisgewinnung durch zusätzliche Fragen befördern wollen?

II.
Der SEP stellt fest, dass es im Bereich OGS bei steigender Nachfrage jetzt schon erhebliche räumliche Mängel gibt. Diese Tatsache ist lange bekannt, geschehen ist wenig. Auch jetzt bleiben diesbezügliche Aussagen vage. Das Problem ist völlig unumstritten, Lösungen fehlen. Deshalb folgende Fragen:

  1. Wann und in welcher Reihenfolge beginnen Maßnahmen?
  2. Wo beginnen sie und wann werden sie beendet sein?
  3. Sind die bereitgestellten Mittel von ca. 3 Mio. € ausreichend?
  4. Wie viel Geld wird zusätzlich benötigt?

Neben der quantitativen Versorgung muss es allerdings um qualitative Verbesserungen gehen. Trotz wiederholter Mahnungen unsererseits hat sich bisher wenig getan:

  1. Wie oft hat der sogenannte „Qualitätszirkel“ im letzten Jahr getagt?
  2. Welche Ergebnisse hat er erarbeitet und wie können diese zur Grundlage der quantitativen Verbesserungen gemacht werden?

III.
Die Fachverwaltung hat seit Jahren wiederholt nachgewiesen, dass viele Hauptschulen dringend sanierungsbedürftig sind. Gleichzeitig wird seit einiger Zeit deutlich, dass die Hauptschule als Schulform auf lange Sicht eine wichtige Rolle in der Schullandschaft spielen wird. Auch der SEP kommt zu diesen Feststellungen. Aber auch hier gilt: das Problem ist (mittlerweile) völlig unstrittig, Lösungen fehlen. Deshalb folgende Fragen:

  1. Wo soll der angekündigte Neubau genau entstehen?
  2. Wann kann die Schule ihre Arbeit aufnehmen (Schuljahr)?
  3. Welche weiteren Sanierungsmaßnahmen sind an welcher Schule vorgesehen?
  4. Wann wird damit begonnen?

Da entgegen unserer Anträge der Haushalt bisher keine Finanzmittel vorsieht, stellt sich die Frage:

  1. In welcher Höhe sind für welchen Zeitpunkt entsprechende Mittel vorgesehen?

IV.
Seit Jahrzehnten wird die Frage einer dritten Gesamtschule diskutiert. Der letzte SEP aus dem Jahr 2011 kommt zu dem Ergebnis, es bei einer Sekundarschule in Herringen zu belassen. Die Chancen für eine eigene Oberstufe hielt er für sehr gering und verwies stattdessen auf ein diesbezüglich sehr gut ausgebautes Angebot, u.a. an den Kollegschulen. Diese Empfehlung erfolgte zu einem Zeitpunkt, als über 150 Schüler*innen an den hiesigen Gesamtschulen nicht aufgenommen werden konnten. Zur Zeit können etwa 60 Schüler*innen nicht aufgenommen werden. Dennoch kommt der neue SEP zu einer völlig anderen Bewertung der Situation. Die Frage, ob die Einrichtung einer zusätzlichen Gesamtschule eine zwingende Notwendigkeit besitzt, kann also offensichtlich so ganz überzeugend nicht beantwortet werden. Erstaunlicherweise werden aber an dieser Stelle aus dem SEP schon sehr konkrete Folgerungen gezogen: die neue Schule kommt zum nächsten Schuljahr!
Das Problem ist umstritten, die Lösung  aber schon erstaunlich konkret. Hier stellen sich erst recht Fragen:

  1. Warum spielt die Frage der Kollegschulen im SEP keine Rolle? War das eine Vorgabe der Verwaltung oder ein Vorschlag des Gutachters?
  2. Wie viele Schüler*innen der Gesamtschule wechseln in die Oberstufe der Kollegschulen (EF/EOS)?
  3. Mit welcher Schule soll die neue Gesamtschule bei den zu erwartenden Schülerzahlen in der Oberstufe kooperieren?
  4. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, an welchen Schulen sich abgewiesene Gesamtschüler letztendlich angemeldet haben?
  5. Gibt es Vorstellungen davon, welche Auswirkungen auf die Eingangsklassen der Hauptschulen es haben wird, wenn die neue Gesamtschule mindestens etwa 60 Schüler*innen absorbiert?
  6. Wo genau soll die neue Schule gebaut werden?
  7. Welche Kosten sind zu erwarten?
  8. Welche Mittel sind im laufenden Haushaltsplan vorgesehen?

Stellungnahme und Beschlussvorlage der Verwaltung finden Sie hier:
STN_1005-17_Schulentwicklungsplan_2017-2023
BV_1175-17_Ergänzung_Schulentwicklungsplan