21.11.2018 – Stadtwerkebau: OB in der Pflicht!

Es zeugt von bemerkenswertem Scharfsinn, wenn der Oberbürgermeister der Stadt Hamm aus dem katastrophal verlaufenen Umbau der Stadtwerkezentrale den Schluss zieht, jetzt aber „sehr ärgerlich“ zu sein. Kostensteigerungen in Millionenhöhe, mehrere Jahre Zeitverlust und juristische Streitigkeiten, deren Ende und mögliche Folgen heute noch gar nicht absehbar sind, sollten allerdings Folgen haben, die über oberbürermeisterliches Missfallen hinausgehen.
Angesichts eines Umbauprozesses, der offenbar kurz vor dem Totalschaden stand, ist es mehr als lächerlich, jetzt so zu tun, als hätten sich hier alle bösen Mächte des Baugewerbes zum Schaden der Stadtwerke verschworen. Es handelt sich doch nicht ernsthaft um eine Art Naturkatastrophe, sondern um das Versagen der Geschäftsführung bei dem Versuch, einen Bauvorgang ordnungsgemäß zu organisieren.
Das es innerhalb des Konzerns Stadt Hamm, von dem der Oberbürgermeister so gern spricht, auch Geschäftsbereiche gibt, die derartige Bauvorhaben relativ störungsfrei abwickeln können, zeigt z.B. der Umbau der Musikschule, der sich in einer vergleichbaren Größenordnung abgespielt hat.
Wenn man schon, wie die Geschäftsführung der Stadtwerke indirekt zugibt, dass sie keine Ahnung von der Problematik hat („nicht unsere Kernkompetenz“), muss man doch zumindest in der Lage sein, sich entsprechend Rat zu holen. Das u.a. ist es, wofür man Geschäftsführer gut bezahlt.
Bevor nun also das gnädige Mäntelchen des Vergessens über eine bemerkenswerte Fehlleistung gebreitet wird, sollte der Vorgang doch mindestens dabei helfen, derartige Katastrophen zukünftig zu vermeiden. In diesem Sinne halten wir folgenden Antrag für hilfreich:
Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, durch geeignete Maßnahmen dafür  Sorge zu tragen, dass zukünftig die Ressourcen des Konzerns Stadt Hamm dazu genutzt werden können, grob schädliche Fehlentwicklungen in einzelnen Geschäftsbereichen zu verhindern.