22.06.2017 – Handlungsbedarfe für weiterführende Schulen in Mitte und Westen

Für die weiterführenden Schulen im Sozialraum Hamm-Mitte und – Westen hat die Bezirksvertretung zwar kein Beschluss- aber ein Beratungsrecht. Auch hier bittet die GRÜNE Bezirksfraktion Hamm-Mitte zur Vorbereitung der gemeinsamen Sondersitzung um die Beantwortung folgender Fragen:
Hauptschulen
Anne-Frank-Schule
Der Gutachter stellt auch bei dieser Schule im Sozialraum Hamm-Westen Defizite bei Unterrichts- und Fachräumen fest, die durch Umnutzung bisheriger Klassenräume ausgeglichen werden sollen. (263) Anerkannt wird zudem ein Mangel im Verwaltungsbereich (Lehrer- Besprechungszimmer). Im Bereich OGS ist Schule nicht optimal ausgestattet.

  1. Warum sieht der Gutachter trotz der festgestellten Mängel und Bedarfe keinen Handlungsbedarf (452)?
  2. Entstehen durch die Umnutzung bisheriger Klassenräume zu Fachräumen Kosten? Wenn ja: in welcher Höhe? In welchem Zeitraum wird – wenn überhaupt – der Mangel beseitigt?
  3. Entstehen durch die Erweiterung des Verwaltungsbereiches Kosten in welcher Höhe, in welchem Zeitraum?
  4. Wie soll die Ausstattung im Bereich OGS bis wann optimiert werden?

Realschulen
Friedrich-Ebert-Realschule (FER)
Die eigentlich 3-zügige FER kann auch weiterhin mit einer stabilen 4-Zügigkeit (290) planen.
Sie ist daher auf die Mitnutzung von vier Räumen im MGH, eines Containers mit vier Räumen sowie eines Pavillons mit vier Räumen angewiesen. Der Container weist dabei einen hohen Sanierungsbedarf auf. Der Gutachter stellt das Angebot von 28 Klassenräumen als „mehr als ausreichend“ dar und schlägt für die Einrichtung der fehlenden Mehrzweck- und Differenzierungsräumen die Verwendung „überschüssiger“ Klassenräume vor und empfiehlt die Prüfung einer solchen Umverteilung.(291)

  1. Sind in den 28 Klassenräumen auch die zwölf Räume im MGH-Gebäude, im Container und im Pavillon eingerechnet? Kommt es bei der Umverteilung ggfls. zu räumlichen Konflikten mit dem MGH, da auch hier der Gutachter eine Umnutzung empfiehlt, um andere Defizite auszugleichen?
  2. Wie und bis wann soll die Friedrich-Ebert-Realschule – mit dem höchsten Bedarf an Fachräumen im Vergleich zu den anderen Hammer Realschulen – besser mit Fachräumen ausgestattet werden? Sind für Umbau- und Einrichtungsarbeiten Finanzmittel notwendig? (293)
  3. Wie und bis wann gedenkt die Verwaltung, den abgängigen Container mit vier Klassenräumen zu sanieren oder zu ersetzen? Welche Kosten hat die Verwaltung hier ermittelt? (294)
  4. Wie gedenkt die Verwaltung die Attraktivität der Friedrich-Ebert-Realschule zu erhöhen, um weitere Abwanderungen zur Konrad-Adenauer-Schule zu unterbinden, da deren Zügigkeit seitens der Verwaltung und des Gutachters „gedeckelt“ werden soll?
  5. Ist angedacht, an der Konrad-Adenauer-Realschule abgewiesene Schüler aus den Sozialräumen Mitte und Westen auch an die Realschule Mark „umzulenken“, da hier seitens der Verwaltung und des Gutachters Potential zur Aufnahme gesehen wird? (311)

Gymnasien
BGH
Das Beisenkamp-Gymnasium sei von der Raumkapazität her gut ausgestattet, räumlicher Mangel könne durch eigene Ressourcen weitestgehend gedeckt werden; das Lehrerzimmer sei beengt, erheblicher Sanierungsbedarf bestehe für diverse Bereiche (328)

  1. Hat die Verwaltung bereits einen Lösungsansatz für die Erweiterung und Modernisierung des Lehrerzimmers und der Sanierung des Verwaltungstraktes entwickelt?
  2. Welchen erheblichen Sanierungsbedarf stellt der Gutachter fest? Wann und wie gedenkt die Verwaltung – mit welchen Finanzmitteln – diese Mängel zu beheben? Welche Zeitschiene sieht die Verwaltung hierfür vor?
  3. Erfordert die interne Beseitigung des räumlichen Mangels durch eigene Ressourcen weitere Umbau- oder Einrichtungskosten?

MGH

  1. Wurde bei der Prognose für die Entwicklung der Zügigkeit des MGH in SEK I und SEK II bereits die Einführung der 3. Gesamtschule in Herringen berücksichtigt? (351)
  2. Wenn ja: wie sähe die Prognose ohne die 3. Gesamtschule aus?
  3. Wann und wie gedenkt die Verwaltung die Erweiterung des beengten Lehrerzimmers zu realisieren? Welche Kosten setzt die Verwaltung hierfür an?
  4. Auch wenn der Gutachter die Raumsituation als „gut ausgestattet“ ansieht, verwundert es, dass er bei der Darstellung des Märkischen Gymnasiums nicht auf die Mitnutzung der Räume durch die Friedrich-Ebert-Realschule eingeht oder zumindest dies auf die Darstellung der FER verweist. Wie gestaltet sich die Raumsituation unter Wegfall der von der Realschule mitgenutzten Räumlichkeiten des Gymnasiums?
  5. Ist die Umnutzung von Klassenräumen zu Fachräumen angesichts des Defizites an Fachräumen angedacht? Wenn ja: welche Kosten, welchen Zeitplan hat die Verwaltung hierfür erarbeitet? Wenn nein: warum nicht?

GHH
Das Gymnasium Hammonense weist laut Gutachter keinen Raumbedarf auf. Dennoch werden Defizite bei Differenzierungs- und Mehrzweckräumen benannt (346), die durch Umnutzung überzähliger Klassenräume gedeckt werden sollen (347).

  1. Fallen für diese Umnutzung Umbau- bzw. Einrichtungskosten an, um die Klassenräume entsprechend räumlich auszustatten? Wenn ja: in welcher Höhe fallen hier Kosten an?
  2. Die Schulleitung hat im Rahmen des SEP auf den Sanierungsbedarf an Fenstern incl. Verdunkelung (346) hingewiesen. Hat die Verwaltung hierzu schon Maßnahmen geplant und die Kosten sowie den Zeitplan ermittelt?

Allgemein:

  1. Welche Auswirkungen hat die geplante Wiedereinführung „G9“ auf den Raumbedarf der SEK I in den Gymnasien im Stadtbezirk Hamm-Mitte?
  2. Sind Verschiebungen bei den bereits beschlossenen Sanierungsmaßnahmen (Gute Schule 2020, KP III, Haushalt 2017/18) zu befürchten, da die Verwaltung nun andere Prioritäten setzen muss (Neubau 3. Gesamtschule)?

Stellungnahme und Beschlussvorlage finden Sie hier:
STN_1006-17_SEK_I_Sozialraum_Mitte_Westen
BV_1175-17_Ergänzung_Schulentwicklungsplan