22.08.2016 – Zukünftiges Hochwassermanagement Westberger Weg

Betroffene Anwohner haben seit dem Starkregenereignis am 28./29.07.2014 in Eigenregie in Gesprächen mit Verwaltung, Lippeverband etc. versucht, das Starkregenereignis mit Hochwasserschäden aufzuarbeiten, um Lehren für die Zukunft ziehen zu können. Die GRÜNEN haben diese Ergebnisse zum Anlass einer umfangreichen Anfrage gemacht – rechtzeitig zur Fortschreibung des Abwasserbeseitungskonzepts 2017. Nach der Schilderung des Ablaufs (als Zusammenfassung des Schriftverkehrs zwischen Westberger und Verwaltung) stellen die GRÜNEN neun Fragen zum zukünftigen Hochwassermanagement.
Zum Ablauf:
Regenwasser aus dem HRB Mattenbecke (Rückhaltevolumen von 31.700 m³ + zusätzlicher Rückhalteraum durch Freibord von 22.500 m³ = 54.200 m³) wird über einen Überlauf bzw. Notüberlauf durch den alten Zechenbahndamm über ein Rohr DN 800 in den Graben östlich des Westberger Weges abgeschlagen, das dann durch einen weiteren Überlauf in ein Rohr DN 600 durch den DB-Bahndamm zum PW Mattenbecke abfließt. Südlich der Bahnlinie strömt das Reinwasser durch den naturnah gestalteten Gewässerverlauf in den Speicherraum vor dem PW Mattenbecke. In diesen Speicherraum sammeln sich auch die Grubenwasser der Zeche Ahlen (und im Notfall wird stark verdünntes Mischwasser aus dem Hauptsammler DN 2000 ebenfalls dem Speicher zugeführt). Die Reinwasserpumpen sollen diesen Speicherraum entleeren. Die MW-Pumpen haben eine Leistung von 5.400 – 6.300 l/sec, das zum Reinwasserpumpwerk umgebaute ehemalige Grubenwasserpumpwerk hat eine Leistung von 450 – 750 l/sec.
Aus der vertraglichen Vereinbarung mit den Anwohnern im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zur wasserwirtschaftlichen Umgestaltung der Mattenbecke aus dem Jahr 2000 resultiert ein Notfallschieber, der Regenwasser in Notsituationen über den alten kleinen Abwasserkanal in den MWK DN 1800 ableiten kann/soll, um eine Hochwassergefährdung auszuschließen. Auch wurden in dem Vertag Notfallnummern benannt, die aber am Tage des Ereignisses nicht funktionsfähig waren (da laut Verwaltung diese Nummern nur für normale betriebliche Störfälle, nicht für Katastrophennotfälle, dienen).
Die vertraglich vereinbarte Ableitung in den MW-Kanal zur Verhinderung von Hochwasserereignissen ist 2014 nicht erfolgt.
Angeblich war dieser Schieber nach Angaben der Anwohner den Verantwortlichen vor Ort am Tage des Hochwassers nicht bekannt. Die Verantwortlichen lehnten jedenfalls die Öffnung ab.
Stattdessen fehlte laut Aussagen der Betroffenen der Überlaufschieber am HRB-Auslass Westberger Weg, der Drosselschieber HRB war dort voll geöffnet, so dass die Wassermengen ungedrosselt zur Entlastung des HRB in Richtung Westberger Weg fließen konnten. Wie bekannt verengt sich der Durchmesser in den Durchlässen von DN 800 auf DN 600.
Die zwei Regenwasserpumpen an der Pumpstation Mattenbecke/Sachsenring sind deutlich kleiner ausgelegt als die Mischwasserpumpen. Die RW-Pumpen benötigten fast 2 Tage, um das Hochwasser in die Lippe abzuleiten, während die Mischwasserpumpen nur 2-3 Stunden in Volllast arbeiteten. Während die MW-Pumpen gegen 6 Uhr am 29.07.2014 eine Auslastung < 10% aufwiesen, strömte das Regenwasser zum gleichen Zeitpunkt über den Grabenfreibord in die Gärten am Westberger Weg, dem tiefsten Punkt im Gelände.
Der Grabenrand wurde mittlerweile erhöht, um ein erneutes Überfließen in die benachbarten Gärten wie im Juli 2014, zu verhindern.
Am Zulauf zum unteren RHB wurde ein hydraulisch leistungsfähigerer Rechen eingesetzt, um den Unterwasserspiegel unterhalb des DN 600 Rohres zu senken.
Die Fragen an die Verwaltung:

  1. Sind die aus dem Schriftwechsel Stadt Hamm – Die Westberger zusammengetragenen Fakten (s.o. Ablauf) zutreffend?
  2. Wie erklären sich die unterschiedlichen Angaben zu Dauer und Menge des Starkregenereignisses und des Ablaufs des Hochwassermanagements am Pumpwerk Mattenbecke? Liegen der Stadt andere Daten des Lippeverbandes vor (siehe Anlage zu „Fragen an die Bezirksvertretung Heessen vom 28.06.2016“)?
  3. Wurde die angekündigte Fließweg-Analyse in Auftrag gegeben? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht? Hat die Verwaltung eigene Analysen erstellt?
  4. Wurde für die Fortschreibung des ABK der Zustand des Pumpwerks Mattenbecke (hinsichtlich Pumpen für Regenwasser bzw. Mischwasser) überprüft, um wie bereits im ABK 2012 und Erg. begonnen, die alten Pumpwerke nach und nach zu ertüchtigen und an den Stand der Technik anzupassen – und damit die Leistungsfähigkeit zu sichern bzw. zu erhöhen?
  5. Wurden die Fragen in der Bezirksvertretung Heessen am 28.06.2016 mittlerweile beantwortet?
  6. Bleibt die Verwaltung bei ihrem angekündigten Verzicht auf die Automatisierung des (Notfall-) Schiebers zwischen Graben und Mischwasserleitung DN 1800? Wie sieht dann der aktualisierte Notfallplan aus, da die Verwaltung nur situativ vor Ort entscheiden will, ob Regenwasser im Notfall über den Schieber in die MW-Leitung DN 1800 abgeleitet wird? Wer trägt dann die Verantwortung für solch eine weitreichende Entscheidung – mit allen rechtlichen Konsequenzen bei erneuten Hochwasserschäden?
  7. Wurde der nachgereichte Vorschlag der „Westberger“ zur situativen Entschärfung im Notfall mittels einer manuellen, Kosten günstigen Einrichtung geprüft? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht?
  8. Reicht die Aufhöhung des Betriebsweges Mattenbecke in Höhe der Hausnummern 74-76, um Hochwasserschäden bei einem gleichgelagerten Starkregenereignis wie 2014 zu verhindern (s.o.: AblaufHat die Verwaltung die Wirksamkeit der Aufhöhung per Modellrechnung überprüft?
  9. Welchen Effekt hat der leistungsfähigere hydraulische Rechen zur Senkung des Unterwasserspeigels unterhalb des DN 600-Rohres auf das Abwassermanagement bei einem Starkregenereignis wie 2014 (s.o.: Ablauf)?

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