das Land NRW hat mit dem Bibliotheksstärkungsgesetz vom 9.10.2019 die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung von Bibliotheken bis zu sechs Stunden geschaffen. Die Hammer FDP schließt daraus für Hamm: „Also dürfte einer Umsetzung kaum etwas im Wege stehen.“ (WA, 12.10.2019).
Andererseits argumentierte der Verband der Bibliotheken des Landes NRW im Rahmen der Anhörung zum geplanten Gesetz: „Für eine Sonntagsöffnung müssen neben den rechtlichen Rahmenbedingungen natürlich auch die personellen und finanziellen Voraussetzungen vor Ort geschaffen werden, da eine solche Öffnung mit erheblichem Mehraufwand verbunden wäre.“
Um abschätzen zu können, wie realistisch unter diesen Umständen die Erwartung einer (durchaus interessanten) Sonntagsöffnung z. B. der Zentralbibliothek in Hamm ist, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Mit welchem personellen Mehraufwand müsste bei einer Sonntagsöffnung von sechs Stunden gerechnet werden? Wieviele Mitarbeiter/innen müssten dazu eingesetzt werden?
- Ist dies mit dem derzeitigen Stellenplan darstellbar?
- Ist dies mit der derzeitigen Stellenbesetzung darstellbar?
- Sind besondere arbeitsrechtliche bzw. tarifliche Voraussetzungen zu beachten?
- Lässt sich der finanzielle Mehraufwand beziffern?
- Sind die vermutlichen zusätzlichen personellen und finanziellen Mehraufwendungen angesichts der Haushaltslage der Stadt und der notwendigen Haushaltskonsolidierung machbar?
- Wie beurteilt die Verwaltung die Sinnhaftigkeit einer Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek? Welche Dienstleistungen sollten an Sonntagen sinnvollerweise vorgehalten werden?
Bei diesen Fragen ist vorausgesetzt, dass die bisherigen Öffnungszeiten und Dienstleistungen erhalten bleiben und nicht gekürzt werden.