Mit Erstaunen nehmen die GRÜNEN in Rhynern und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr die Öffentliche Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 03.081 – Klostergarten – zur Kenntnis (WA 19.12.2015). Der Rat habe laut Bekanntmachung am 18.08.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung beschlossen. Dieses Datum ist allerdings falsch, da es lediglich das Datum der Genehmigung der Vorlage angibt. Der Rat hat am 16.09.2014 diese Vorlage 0108/14 beraten und einstimmig beschlossen.
Inhalt der Vorlage war nur die geplante Erweiterung des Netto-Marktes von 800 auf 1.100 m² („…eine geringfügige Erweiterung“, wie es in der Vorlage steht).
In der „Amtlichen Bekanntmachung“ ist ein erweiterter Geltungsbereich erkennbar, der dem Beschluss des Rates eindeutig widerspricht. Eine entsprechende Neuaufstellung oder eine diesbezügliche Beratung in den politischen Gremien hat seit 2014 nicht stattgefunden.
Auch in der im Internet eingestellten, aktuellen Begründung zum Bebauungsplan vom 03.11.2015 werden die Erweiterung des Geltungsbereiches und die Ausweisung eines weiteren Gewerbegebietes nicht textlich erwähnt. Demgegenüber sind in der zeichnerischen Darstellung (Karte) allerdings diese neuen inhaltlichen Aussagen bereits eingearbeitet.
„Dieses ganze Verfahren ist einfach undurchsichtig und hochgradig merkwürdig“, formuliert Ulrich Kroker für die GRÜNEN, zumal laut Zeitungsbericht der Grundstückseigentümer, Harry Mensing, behauptet, er habe diese Änderung des Bebauungsplanes auf den Weg gebracht.
Angesichts dieses chaotischen Verfahrens mit falschen Daten, einer nicht beschlossenen Gebietserweiterung und einer Planung auf Zuruf (?) kann es nicht – wie vorgesehen – eine Auslegung bei der Verwaltung in der Zeit vom 04.01. – 15.01.2016 geben. Die Verwaltung sollte dringend den Sachverhalt klären, die politischen Gremien informieren – und die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung verschieben, fordern die GRÜNEN.