23.02.2017 – Warten auf den Verkehrsbericht…

Mit Vorlage 1385/07 + 2 Erg. hat der Rat der Stadt Hamm am 19.06.2007 mehrheitlich beschlossen, alle zwei Jahre einen Verkehrsbericht vorzulegen (vgl. NDS 0358/07, S. 24ff.). [Dieser Berichtsturnus wurde von der BV Mitte auf Vorschlag der CDU dem Rat empfohlen (vgl. NDS 0356/07, S. 12) und entsprechend in die 2. Ergänzung der Vorlage übernommen.] Der 1. Verkehrsbericht wurde mit Vorlage 0629/11 am 22.02.2011 im Rat beschlossen. In diversen Anfragen seitdem wurde seitens der GRÜNEN angefragt, wann mit dem 2. Verkehrsbericht zu rechnen sei. Mit Stellungnahme 0119/14 wurde dieser für „voraussichtlich das zweite Halbjahr 2015“ angekündigt.
Während die Verwaltung in verschiedenen Medienberichten in jüngster Zeit zum Thema Verkehrsbelastung an bestimmten Straßen in Hamm mit aktuellem Zahlenmaterial aufwarten kann, liegt der Politik der 2. Verkehrsbericht trotz eindeutigem Beschluss des Rates immer noch nicht vor.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Hat der Rat den Beschluss vom 19.06.2007 zu Vorlage 1385/07 + 2 Erg. (Pkt. 5) in den folgenden Jahren aufgehoben bzw. modifiziert?
  2. Welche Gründe haben zu den eklatanten Verzögerungen bei der Erarbeitung und Veröffentlichung des 2. Verkehrsberichts – und damit der Missachtung des Ratsbeschlusses aus 2007 – geführt?
  3. Wann ist mit der Beratung des Verkehrsberichts zu rechnen?
  4. Sind die mit dem 1. Verkehrsbericht beschlossenen Maßnahmen mittlerweile alle umgesetzt? Wenn nein: welche Maßnahmen konnten aus welchen Gründen noch nicht abschließend realisiert werden?
  5. Ist sichergestellt, dass der mehrheitlich zur Umsetzung angenommene CDU-Antrag zu Vorlage 1385/07 auch im 2. Verkehrsbericht umgesetzt wird? [„Die zukünftigen Verkehrsberichte sollen umfassende Aussagen über die verkehrsbedingten Umweltbelastungen enthalten und eine Wirkungskontrolle der mit dem Masterplan eingeleiteten Maßnahmen ermöglichen. In diesem Sinne wird die Verwaltung beauftragt, die weitere Entwicklung des Straßenverkehrs zu beobachten und zu bewerten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.“ NDS 0358/07 S. 25; Hervorhebungen: sk]
  6. Welcher Bedarf für entsprechende Maßnahmen wurde seit 2007 bzw. 2011 durch Beobachtung und Bewertung der Verwaltung ermittelt und entsprechend veranlasst? Wurden diese Maßnahmen auch einer Wirkungskontrolle unterzogen?
  7. Wie haben sich die Anteile der einzelnen Verkehrsarten (Modal split) seit 2011 entwickelt? Konnte der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 60% entsprechend der Zielsetzungen nachhaltig gesenkt werden?
  8. Bezieht sich die Festschreibung des Ziels „Erarbeitung Verkehrsbericht“ im aktuellen Haushalt 2017/18 unter den Kennzahlen der Verkehrsplanung (S. 61-08) auf den 2. oder schon den 3. Verkehrsbericht? Ist eine Veröffentlichung und Beratung des Verkehrsberichtes im Zeitraum des Doppelhaushaltes bis Ende 2018 realistisch?