24.09.2019 – Bundesteilhabegesetz sorgt für Kritik

Zum 1.01.2020 muss die nächste Stufe des BTHG (Bundesteilhabegesetz) umgesetzt werden, um Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe zu ermöglichen – dies gilt auch für Menschen, die in stationären Einrichtungen leben. Hier werden die bisher vom LWL erbrachten Eingliederungshilfen in Fachleistungen und Existenzsichernde Leistungen getrennt.
Die Neuregelung sorgt bei den betroffenen Einrichtungen, bei der Stadt Hamm aber auch bei den ehrenamtlichen Betreuer*innen für Unmut und Unsicherheit. Viele Aufgaben, die bisher vom LWL übernommen wurden, müssen nun die Betreuer*innen mit den Einrichtungen aushandeln. Ein enormer bürokratischer Aufwand ist die Folge. Viele ehrenamtliche Betreuer*innen sind ältere Familienangehörige. Bei den Informationsveranstaltungen zum Thema wurde bereits deutlich, dass die Verunsicherung unter den Betreuer*innen sehr groß ist.
Die GRÜNE Ratsfraktion bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Menschen sind in Hamm von der Reform des BTHG betroffen?
  2. Wie viele der betroffenen Menschen in Einrichtungen haben keinen gesetzlichen Vertreter? Wie ist das Prozedere in diesem Fall?
  3. Wie viele der betroffenen Menschen können/müssen die Grundsicherung bei der Stadt Hamm beantragen? Welche (Mehr-)Kosten (z.B. bei der Grundsicherung) kommen auf die Stadt Hamm zu? Sind diese im Haushalt berücksichtigt?
  4. Wie viele Personen sind in der Fachabteilung für die Umsetzung der BTHG-Reform zuständig? Gibt es zusätzlichen Personalbedarf? Wird der Mehraufwand refinanziert?
  5. Ist die Auszahlung der Grundsicherung zum 1.01.2020 an die bedürftigen Menschen gesichert, da vielfach die notwendigen Grundlagen zur Berechnung des Anspruchs – wie z.B. Mietverträge – noch gar nicht vorliegen?
  6. Ist zu befürchten, dass durch das BTHG ehrenamtliche Betreuer*innen ihr Ehrenamt wegen zu hohem Aufwand, Überforderung etc. aufgeben werden?