26.08.2015 – Eingriffs- und Ausgleichsflächenkataster gefordert

Gemäß § 6 Absatz 8 Landschaftsgesetz NW sind die Flächen, für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt worden sind, in ein Verzeichnis einzutragen.
In der Stadt Essen werden z.B. alle verbindlich festgesetzten Ausgleichsflächen neben den Eingriffsflächen in einer datenbankgestützten, digitalen Karte dargestellt. Neben den Flächen des städtischen Ersatzflächenpools werden hier auch die privaten Ausgleichsflächen sowie private Ersatzflächenpools (Ökokonten) aufgeführt.
Durch die kartographisch eindeutige Zuordnung von Eingriffs- und Ausgleichsflächen kann ausgeschlossen werden, dass eine Ausgleichsfläche einer Vielzahl von Eingriffsvorhaben zugeordnet und damit mehrfach belegt wird oder dass eine Ausgleichsfläche für neue Eingriffe unter Zugrundelegung ihres derzeitigen Wertes in Anspruch genommen wird.
Ebenso verfährt die Stadt Mühlheim a.d.Ruhr mit ihrem Ausgleichsflächenkataster (AGF).
Die Stadt Münster bietet mit ihrem Kompensationsflächenkataster auch interaktiv die Möglichkeit, weitere Informationen zum entsprechenden Ausgleichsvorhaben abzurufen. Eine Besonderheit an der Münsteraner Darstellung ist, dass weitere Themenfelder hinzugeschaltet werden können und so die unterschiedlichsten umweltrelevanten Daten kartografisch und textlich dargestellt werden können. So können die Kompensationsflächen z.B. mit Aussagen zu Natur- bzw. Landschaftsschutzgebieten oder klimaökologischen Ausgleichsräume schnell zu verorten und verknüpft werden, so dass sich ein umfassendes Gesamtbild der städtischen Maßnahmen ergibt.
Auch jede/r Bürger*in der Stadt Hamm sollte wissen (dürfen), wo sich konkret solche (belegten) Flächen befinden und wie diese ausgestaltet wurden. (welche Bepflanzung und Umfang, Pflegeverträge, etc.)
Antrag:
Die Verwaltung veröffentlicht umgehend das rechtlich vorgeschriebene Ausgleichskataster in Form einer Mitteilungsvorlage mit aussagekräftigem Kartenmaterial.
Die Verwaltung wertet die Erfahrungen anderer Städte hinsichtlich der digitalen, interaktiven Darstellung des Eingriffs-/Ausgleichskatasters aus und erarbeitet schnellstmöglich eine eigene verständliche, barrierefreie Präsentation.
Die Verwaltung nutzt die Überarbeitung der Homepage und die Einrichtung eines umfassenden, aussagekräftigen kommunalen Klimaschutzportals (vgl. Maßnahme des IKK) zur Bündelung aller umweltrelevanten Informationen und einer entsprechenden Darstellung.

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