29.11.2017 – Sachstand Gute-Schule-2020

Für die Finanzierung der neuen Gesamtschule in Herringen sollen bis 2024 37,4 Mio. € investiert werden. Einen Teil der Summe soll durch die Umschichtung von Projektgeldern aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 in das Investitionsprogramm KP III/2 aufgebracht werden. Das Programm KP III/2 ist allerdings noch nicht beschlossen. Diverse Projekte, wie die Sanierung der Delp-Schule, des List-Berufkollegs und andere Maßnahmen, sollen also verschoben werden. Welche Konsequenzen dies für diese Maßnahmen hat, bleibt abzuwarten.
Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, was die Verwaltung bisher an Aufgaben erledigt hat. Martin Linka, Mitglied im Schulausschuss, stellt deshalb folgende Anfrage:
Da nun Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 (Landesprogramm) umgeschichtet werden sollen auf ein noch nicht beschlossenes Ergänzungsprogramm KP III/2 bitten wir um folgende Auskünfte:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung bei der Abarbeitung der vom Rat beschlossenen Prioritätenliste GS 2020?
  2. Konnten alle vorgesehenen Projekte im geplanten Zeitrahmen bearbeitet werden? Wenn nein: welche Gründe, wie z.B. fehlende Personalkapazitäten, kann die Verwaltung benennen?
  3. Wurden die entsprechenden Fördermittel abgerufen? Welcher Antrag auf Auszahlung eines ersten Darlehens wurde im August 2017 beantragt (vgl. STN 0978/17)? In welcher Höhe wurde das Darlehen ausgezahlt?
  4. Welche Projekte der Prioritätenliste konnten damit begonnen werden?
  5. Warum waren noch keine Projekte „Optimierung OGS“ vorbereitet?
  6. Sind die Fördermodalitäten von GS 2020 und KP III/2 identisch? Wenn nein: erhöht sich durch die Umschichtung der notwendige Eigenanteil der Stadt? Wie soll diese Differenz gedeckt werden? Welche Projekte sind dann als Deckung vorgesehen?
  7. Wurden die von der Umschichtung betroffenen Schulen vorab in die Entscheidung einbezogen bzw. darüber informiert?
  8. Was passiert, sollte das KP III/2 Förderprogramm anders beschlossen werden sollte, als gedacht?

Hier können Sie die Stellungnahme der Verwaltung lesen:
STN_1151-17_Umsetzung Programm Gute Schule 2020