03.12.2018 – Unbefriedigende Antworten zur "Jugendgerichtshilfe"

Ratsherr Volker Burgard hat zur Stellungnahme der Verwaltung (Nr. 1528/18) auf die GRÜNE Anfrage 0920/18 – Jugendgerichtshilfe – weitere Fragen:
Anfrage 0921/18 Nachfrage zur Jugendgerichtshilfe im Wortlaut:
„Einfache Frage ermöglichen eigentlich auch einfache Antworten. Aber offensichtlich haben wir uns in unserer o.a. Anfrage nicht deutlich genug ausgedrückt. Anders können wir uns wirklich nicht erklären, warum Sie wesentliche Teile unserer Anfrage entweder ausweichend oder gar nicht beantwortet haben.
Deshalb nun im einzelnen nochmals wie folgt, mit der Bitte nun etwas mehr Sorgfalt auf die Beantwortung zu legen:
1) Sie ließen das Amtsgericht Hamm und die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 08.10.2018 wissen: in der Jugendgerichtshilfe Hamm kommt es seit einigen Wochen und noch für unbestimmte Zeit aufgrund einer längerfristigen Erkrankung eines Kollegen zu Personalengpässen“ Darauf hin lautete unsere Frage: „Wie lange bestanden die Personalengpässe?“ Die Antwort darauf lautete: Im Oktober kam es zu häufigen krankheitsbedingten Ausfällen pädagogischer Fachkräfte.“
Gab es also am 08.10.2018 noch gar nicht seit einigen Wochen Personalengpässe? Warum haben Sie das dann aber dem Gericht so mitgeteilt? Wenn es allerdings doch seit einigen Wochen Personalengpässe gab, warum teilen Sie uns nun nicht mit, wie lange diese bestanden?
2) Die Frage 2 unserer Anfrage beantworten Sie gar nicht. Bitte holen Sie das nach.
3) Die Frage 3 (ob die Personalengpässe für die Zukunft beseitigt sind und durch welche Maßnahmen) beantworten Sie damit, dass die Personalausstattung und die Prozessoptimierung in den letzten Monaten optimiert wurden. Bezieht sich das auf die Jugendgerichtshilfe oder ist das ein Allgemeinplatz bezogen auf die Situation in der Verwaltung allgemein? Wie sieht es konkret in der Jugendgerichtshilfe aus?
4) Die Frage 5 blieb ebenfalls unbeantwortet. Wir stellen sie daher nochmals.
5) Die Fragen 6 und 7 zur genauen Anzahl der Fälle, in denen die Jugendgerichtshilfe am Amtsgericht Hamm, den umliegenden Amtsgerichten und dem Landgericht Dortmund nicht zu Terminen erschienen ist und wie viele Jugendliche davon betroffen waren, beantworten Sie ebenfalls nicht. Der Leiter des Jugendamtes ließ allerdings in der örtlichen Presse verlauten: „ in der Regel sind wir da“.
Offensichtlich sind dem Leiter des Jugendamtes also die genauen Zahlen bekannt. Dann bitten wir nochmals darum, uns auch diese Zahlen genau mitzuteilen.
Also: wie viele Verfahren  und Hauptverhandlungstermine gab es in den Jahren 2015 bis 2018 am Amtsgericht Hamm, den umliegenden Amtsgerichten und dem Landgericht Dortmund, an denen die Jugendgerichtshilfe nicht persönlich teilgenommen hat? Wie viele Jugendliche und Heranwachsende waren davon konkret betroffen? Welche Gründe gab es für das Fernbleiben?
6) Werden von der Jugendgerichtshilfe Hamm die Aufgaben des Betreuungshelfers wahrgenommen oder nicht? Welcher Stellenschlüssel ist dafür vorgesehen?“