Im Februar 2016 hat die Verwaltung letztmalig über den aktuellen Sachstand zum Thema „Radwegebenutzungspflicht“ berichtet. In der entsprechenden Stellungnahme 0484/16 erläuterte die Verwaltung, dass die Umsetzung nicht wie geplant bis Ende 2015 abgeschlossen werden könne. 13 Lichtsignalanlagen v.a. in Hamm-Mitte sollten neu projektiert werden, um die Räumzeiten der Kreuzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben neu zu regeln. Für diese Arbeiten wurden 60.000 € für 2016 zur Verfügung gestellt.
Zudem sollten die Änderungen der Radwegebenutzungspflicht mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Sowohl Autofahrer*innen als auch Radfahrer*innen ist die Neuregelung kaum bekannt und sie sind deswegen verunsichert – was schon mal zu bösem „Gehupe“ der Autofahrer*innen führt, wenn ein/e Radfahrer*in es wagt, den Straßenraum zu benutzen statt den nicht mehr benutzungspflichten Radweg.
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie sieht der aktuelle Stand der Umsetzung „Radwegebenutzungspflicht“ in Hamm aus?
- Konnten alle Lichtsignalanlagen mittlerweile neu eingestellt und die Wirksamkeit überprüft werden?
- Wann ist mit der Vollzugsmeldung – und damit der Umbeschilderung der nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege v.a. in Hamm-Mitte – zu rechnen?
- Hat die Stadt mittlerweile ein – mit den Fachverbänden und der Polizei – abgestimmtes Konzept für eine Öffentlichkeits- und Informationskampagne entwickelt? Wie sieht dieses aus? Welche Medien sollen hierfür genutzt werden? Welche Zielgruppen sollen wie erreicht werden?
- Sollte es zu Verzögerungen bei der Umsetzung bzw. der Entwicklung der PR-Kampagne gekommen sein, so bitten wir um die Benennung der Gründe für diesen Verzug!