30.09.2016 – Ist Umstellung Radwegebenutzungspflicht endlich vollzogen?

Im Februar 2016 hat die Verwaltung letztmalig über den aktuellen Sachstand zum Thema „Radwegebenutzungspflicht“ berichtet. In der entsprechenden Stellungnahme 0484/16 erläuterte die Verwaltung, dass die Umsetzung nicht wie geplant bis Ende 2015 abgeschlossen werden könne. 13 Lichtsignalanlagen v.a. in Hamm-Mitte sollten neu projektiert werden, um die Räumzeiten der Kreuzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben neu zu regeln. Für diese Arbeiten wurden 60.000 € für 2016 zur Verfügung gestellt.
Zudem sollten die Änderungen der Radwegebenutzungspflicht mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Sowohl Autofahrer*innen als auch Radfahrer*innen ist die Neuregelung kaum bekannt und sie sind deswegen verunsichert – was schon mal zu bösem „Gehupe“ der Autofahrer*innen führt, wenn ein/e Radfahrer*in es wagt, den Straßenraum zu benutzen statt den nicht mehr benutzungspflichten Radweg.
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie sieht der aktuelle Stand der Umsetzung „Radwegebenutzungspflicht“ in Hamm aus?
  2. Konnten alle Lichtsignalanlagen mittlerweile neu eingestellt und die Wirksamkeit überprüft werden?
  3. Wann ist mit der Vollzugsmeldung – und damit der Umbeschilderung der nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege v.a. in Hamm-Mitte – zu rechnen?
  4. Hat die Stadt mittlerweile ein – mit den Fachverbänden und der Polizei – abgestimmtes Konzept für eine Öffentlichkeits- und Informationskampagne entwickelt? Wie sieht dieses aus? Welche Medien sollen hierfür genutzt werden? Welche Zielgruppen sollen wie erreicht werden?
  5. Sollte es zu Verzögerungen bei der Umsetzung bzw. der Entwicklung der PR-Kampagne gekommen sein, so bitten wir um die Benennung der Gründe für diesen Verzug!

stn_0762-16_umsetzung_radwegebenutzungspflicht