A 445-Planung erneut in der Kritik

Die Bürgerinitiative „Stoppt A 445“ sieht sich durch ein Rechtsgutachten des BUND in seiner Kritik am Bau der A 445 von Werl nach Hamm bestätigt.
„Das Gutachten des BUND macht deutlich, dass der Bundesverkehrswegplan von Beginn an wesentliche rechtliche Vorgaben nicht erfüllt hat. Er ist nicht verfassungskonform. Wir brauchen deshalb eine komplette Überprüfung aller Verkehrsprojekte und eine vollkommene Neuausrichtung der Verkehrspolitik. Eine neue Bundesregierung muss dafür den Bau neuer Autobahnen und damit auch die Planung der A445 unverzüglich aufgeben. Das ist unsere Forderung, die wir gemeinsam mit weiteren 50 Bürgerinitiativen gegen Straßenneubau gerade in die laufenden Koalitionsverhandlungen einbringen“, so Ludger Palz von der BI StoppT A445 in einer Pressemitteilung vom 09.10.2021.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April festgestellt, dass das deutsche Klimagesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und die bisherigen Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen nach 2030 deutlich korrigiert werden müssen.
Mit einer Realisierung der Straßenprojekte im Bundesverkehrswegeplan kann das nicht gelingen. Allein die A445 sorgt durch den Bau für zusätzlich 250.000 Tonnen Kohlendioxid. Stattdessen müssen die Emissionen im Verkehr, wie im Klimaschutzgesetz vorgegeben und vom Bundesverfassungsgericht unterstrichen, bis 2030 halbiert werden.
Das Gutachten des BUND können Sie mit dem folgenden Link einsehen:

Gutachten des BUND