Anfrage: Umsetzung Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG)

16.01.2015 – Wir bitten um einen Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) in Hamm.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie oft und in welchen Fällen wurde das WAG bereits angewendet?
  2. Welche Anwendungsschwierigkeiten sieht die Verwaltung ggf.?
  3. Welche Einsatzmöglichkeiten in welchen Bereichen der Stadt sieht die Verwaltung?

Begründung
Die Ausführung des Gesetzes liegt in der kommunalen Selbstverwaltung. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Verwendung von Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Grundsteuer B durch die neugegründete „Stadtentwicklungsesellschaft“ (Stichwort: Schrottimmobilien) erachten wir es für sinnvoll, dass die Verwaltung darüber Auskunft gibt, in wie weit sie das neue Gesetz umgesetzt und angewendet hat, um Fehlentwicklungen in Quartieren frühzeitig entgegenzuwirken.
Durch das neue im April 2014 vom Landtag NRW verabschiedete Wohnungsaufsichtsgesetz können die Kommunen in NRW über eine Festlegung von Mindeststandards für Wohnraum und die Möglichkeit ein Bußgeld von bis zu 50.000 € zu verhängen sowie Wohnungen für unbewohnbar zu erklären, gegen VermieterInnen vorgehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen.
Darüber hinaus wird durch die Regelung zur Überbelegung verhindert, dass VermieterInnen die Not wohnungssuchender Menschen ausnutzen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen.
Sofern Wohnraum nicht die Mindestanforderungen erfüllt oder sogar Gesundheitsgefahren drohen, kann die Wohnung künftig leichter für unbewohnbar und somit für nicht vermietbar erklärt werden. Die EigentümerInnen müssen dann angemessenen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen.
Damit schützt das Gesetz auch die große Mehrzahl ordentlicher VermieterInnen, die ihren Wohnraum angemessen instand halten, vor verwahrlosendem Wohnraum in Quartieren mit Auswirkungen auf den eigenen Bestand.

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