14.11.2014 – Die Radwegebenutzungspflicht auf der Straße „Zum Torksfeld“ soll beibehalten werden. Der Radweg ist wegen seiner geringen Breite nahezu einzigartig in ganz Hamm, die Straße dagegen ausreichend breit und gerade frisch saniert. Da davon auszugehen ist, dass dem Anliegen der LKW-geplagten Anwohner gefolgt und der LKW-Verkehr auf die hierfür extra gebaute Kanaltrasse umgeleitet wird, halten wir das Beibehalten der Benutzungspflicht für nicht notwendig. Eine weitere Verkehrsberuhigung könnte durch die Freigabe und die Mitnutzung des Straßenraums durch Radfahrer*innen erreicht werden.
Wir bitten deshalb bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben noch einmal zu überprüfen, ob die Benutzungspflicht des Radweges „Zum Torksfeld“ aufgehoben werden kann.