14.11.2014 – Mit Mitteilungsvorlage 0014/14 wurde für Herringen die Beibehaltung der Radwegebenutzungspflicht auf dem Herringer Weg seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Zwischen der Kreuzung Radbod- /Kamener- /Wilhelmstraße /Herringer Weg sind vor allem größere Sanierungsbedarfe an den Auf- und Abfahrten und am Oberflächenbelag der Radwege festzustellen, die die Qualität der benutzungspflichtigen Wege erheblich einschränkt.
Wir beantragen daher:
Die offensichtlichen Sanierungsbedarfe an den Auf- und Abfahrten und beim Oberflächenbelag auf Teilstrecken des Herringer Weges sind im Zuge des Straßendeckensanierungsprogramms/Radwegesanierungsprogramm 2015/16 zu berücksichtigen und abzustellen.