Antrag zur Istanbul-Konvention im Rat beschlossen

Frauen besser vor Gewalt schützen – das ist das Ziel der sogenannte Istanbul-Konvention, die am 01. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen. Diese betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt. In Hamm engagieren sich schon seit vielen Jahren zahlreiche Einrichtungen und Träger für den Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt. Gleichwohl wird mit Blick auf die Anforderungen der Istanbul Konvention die Notwendigkeit gesehen, vorhandene Vernetzungsstrukturen weiter zu verbessern, damit Gewaltschutz als Querschnittsaufgabe mit einem ganzheitlichen Ansatz verankert wird. Aus diesem Grund haben die Grünen in der letzten Ratssitzung einen Antrag eingebracht, der die Verwaltung beauftragt, eine Bestands- und Bedarfsanalyse durchzuführen und zu prüfen, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann. „Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Die Prävention und der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gehört daher zu den Pflichtaufgaben unseres Gemeinwesens“, so Ratsfrau Arnela Sacic. „Insbesondere die Corona-Pandemie, die das Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt zusätzlich verschärft hat, führt uns vor Augen, dass getroffene Maßnahmen evaluiert werden müssen und in der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention Optimierungsbedarf besteht“. Im Sinne einer nachhaltigen Sozialpolitik müssen nach Ansicht der Grünen kommunal verbindliche Gesamtstrategien entwickelt werden, um einen wichtigen Baustein für einen wirksamen Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu setzen.

 

Der Antrag im Wortlaut ist hier nachzulesen:

Antrag_0216-21_Istanbul-Konvention