Frühzeitig Schottergärten verhindern – einstimmig beschlossen!

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr haben die GRÜNEN schon im vergangenen Jahr angeregt, Häuslebauer in Neubaugebieten frühzeitig darauf hinzuweisen, dass die Anlage von Schottergärten in diesen Neubaugebieten verboten ist und die Stadt auf die Einhaltung der Festsetzungen achten wird.

Nach den Erfahrungen der Verwaltung mit der unzulässigen Anlage von „Schottergärten“ im Baugebiet „Auf dem Beisenkamp“ (Bebauungsplan 01.113) kurz nach Fertigstellung der Gebäude – vor Verteilung der Infoblätter (vgl. WESTFÄLISCHER ANZEIGER vom 18.12.2019 „Stadt geht gegen Schottergärten vor“) – möchten wir beantragen, auch für die Häuslebauer im Neubaugebiet „An der Dörholtstraße“ (Bebauungsplan 06.085) frühzeitig einen Informationsbrief zu verfassen und zu verteilen, um darauf hinzuweisen, dass laut textlichen Festsetzungen „Flächen, die weder überbaut sind, noch als Wegefläche oder Stellplatz dienen, als Grünfläche anzulegen und zu pflegen sind.

Im Klartext: Schottergärten sind in diesem Baugebiet ausdrücklich NICHT erlaubt.

Der Antrag wurde einstimmig in der Bezirksvertersitzung Bockum-Hövel am 11.03.2020 angenommen!