Der Rat der Stadt Hamm hat mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 02.122 -Schützenstraße – im Dezember 2020 den Grundstein für die wohnbauliche Nachnutzung eines Teilgeländes der Newcastle-Kaserne gelegt. An der Schützenstraße soll eine klimagerechte Quartiersentwicklung umgesetzt werden. Mit der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft (HGB) konnte ein erfahrener Partner für die Schaffung von dringend benötigten Sozialwohnungen gewonnen werden.

Nachdem die Stadt 2019 den Klimanotstand ausgerufen und sich damit selbst verpflichtet hat, zukünftige Entscheidungen nachhaltig und klimaneutral auszurichten, war es nur folgerichtig, dass die geplanten öffentlich geförderten Mietwohnungen entsprechend geplant werden. Nach externen Beratungen der HGB durch das ÖkoZentrum NRW wurden die Planungen noch einmal den neuen Paradigmen angepasst.

„Der Paradigmenwechsel war nicht ganz einfach durchzusetzen, aber letztendlich ziehen jetzt alle an einem Strang“, freut sich Karsten Weymann als Vorsitzender des HGB-Aufsichtsrates.

Die Gebäude werden im KfW 40 Standard errichtet. Photovoltaikanlagen gehören ebenso zum Standard wie eine ausreichend dimensionierte Fahrradabstellanlage. Der vorhandene Altbaumbestand wird weitestgehend erhalten. Durch die Gestaltung der Grünanlagen, der Stellplätze und der Gründächer kann das Regenwasser vor Ort gespeichert werden und verdunsten. Auch dies ist ein Baustein, um die Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden oder Starkregenereignisse abzufedern.

Durch entsprechende Fördermittel aus Bundes- und Landesprogrammen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel können die höheren Baukosten für die klimagerechten Häuser aufgefangen werden.

Karsten Weymann: „So können wir bei einem Mietpreis von 5,80 €/m² klimaneutral Bauen – und damit Standards setzen!“

Siegbert Künzel, langjähriges Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, hofft, dass auch andere Bauherren und Investoren diesem Beispiel folgen: „Wir wollen als Koalition des Aufbruchs natürlich bei allen neuen Bebauungsplänen solche ökologischen und klimarelevanten Vorgaben festsetzen.“ Wo möglich und sinnvoll, können auch städtebauliche Verträge die klimagerechte Umsetzung von Projekten regeln.