01.03.2017 – Unenedliche Geschichte: Umsetzung Änderung Radwegebenutzungspflicht

Seit Jahren ist die Stadt Hamm bemüht, die Radwegebenutzungspflicht entsprechend der neuen Rechtsnormen an bestimmten Straßen aufzuheben. In Hamm-Mitte wurden folgende Straßenzüge seitens der Verwaltung vorgeschlagen, an denen die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden sollte:

  • Nordenwall
  • Werler Straße nördlich Alleestraße
  • Südstraße
  • Richard Wagner Straße
  • Sedanstraße
  • Westenwall
  • Gustav Heinemann Straße
  • Eschenallee
  • Marker Allee
  • Schwarzer Weg
  • Ahornallee östlich Schleppweg.

Bis heute scheint eine Realisierung größtenteils nicht erfolgt zu sein.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat die Verwaltung ihre Meinung zu den angekündigten Aufhebungen der Radwegebenutzungspflicht an den o.g. Straßenzügen geändert? Wenn ja, aufgrund welcher neuer Erkenntnisse?
  2. Wurden die Räumzeiten der Lichtzeichenanlagen an den o.g. Straßenzügen – wie von der Verwaltung mehrfach angekündigt – mittlerweile überprüft und geändert?
  3. An welcher der o.g. Straßenzüge wurde die Radwegebenutzungspflicht bereits aufgehoben? (Wir bitten um Nennung der Gründe je Straße, sofern es Verzögerungen bei der Umwidmung gegeben haben sollte!)
  4. Wann hofft die Verwaltung, die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auch in Hamm-Mitte umgesetzt zu haben? Wie verlässlich sind diese Angaben?
  5. Wann wird die städtische Homepage entsprechend aktualisiert?