Seit Jahren ist die Stadt Hamm bemüht, die Radwegebenutzungspflicht entsprechend der neuen Rechtsnormen an bestimmten Straßen aufzuheben. In Hamm-Mitte wurden folgende Straßenzüge seitens der Verwaltung vorgeschlagen, an denen die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden sollte:
- Nordenwall
- Werler Straße nördlich Alleestraße
- Südstraße
- Richard Wagner Straße
- Sedanstraße
- Westenwall
- Gustav Heinemann Straße
- Eschenallee
- Marker Allee
- Schwarzer Weg
- Ahornallee östlich Schleppweg.
Bis heute scheint eine Realisierung größtenteils nicht erfolgt zu sein.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Hat die Verwaltung ihre Meinung zu den angekündigten Aufhebungen der Radwegebenutzungspflicht an den o.g. Straßenzügen geändert? Wenn ja, aufgrund welcher neuer Erkenntnisse?
- Wurden die Räumzeiten der Lichtzeichenanlagen an den o.g. Straßenzügen – wie von der Verwaltung mehrfach angekündigt – mittlerweile überprüft und geändert?
- An welcher der o.g. Straßenzüge wurde die Radwegebenutzungspflicht bereits aufgehoben? (Wir bitten um Nennung der Gründe je Straße, sofern es Verzögerungen bei der Umwidmung gegeben haben sollte!)
- Wann hofft die Verwaltung, die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auch in Hamm-Mitte umgesetzt zu haben? Wie verlässlich sind diese Angaben?
- Wann wird die städtische Homepage entsprechend aktualisiert?