04.07.2017 – Deutsch als Fremdsprache – Fragen bleiben

Der Bericht des RPA ist die Reaktion auf eine höchst umstrittene Personalentscheidung innerhalb des Amtes für soziale Integration bzw. des Fachbereichs 02. Der Bericht befasst sich schwerpunktmäßig mit organisatorischen Abläufen in diesem Amt und stellt erhebliche Mängel fest, etwas hinsichtlich der Kassenführung, der Listenführung, der Überprüfung von Arbeitsverträgen etc.  Genau diese Mängel waren auch wesentlicher Teil der Begründung, die die strittige Personalentscheidung rechtfertigen sollten.
Demgegenüber muss auf der Grundlage des Berichts festgestellt werden, dass die organisatorischen Mängel in wesentlichen Teilen von der entsprechenden Amts- bzw. Abteilungsleitung zu verantworten sind. In Anbetracht des Berichts kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die getroffene Personalentscheidung einen Sündenbock präsentieren sollte, um so von dem Versagen an anderer Stelle abzulenken.
Darüber hinaus gibt es Aspekte, die im RPA-Bericht keine Rolle spielen.
Mängel in der Verwaltungsarbeit sind nicht eben schön. Sie sollten auch nicht vorkommen. Allerdings gibt es sie eben doch. Oft haben derartige Fehler auch damit zu tun, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Menge der anfallenden Arbeit schlicht überfordert sind. Diesbezüglich stellen sich im Bereich DaF Fragen, auf die der genannte Bericht nicht eingeht:

  1. Trifft es zu, dass seit Oktober eine Überlastungsanzeige vorliegt?
  2. Trifft es zu, dass die Zahl der betroffenen Verwaltungsmitarbeiter zwischen 2010 und 2016 sich nicht erhöht hat, sondern bei 1,5 Stellen geblieben ist?
  3. Trifft es zu, dass sich der Arbeitsaufwand pro Teilnehmer in dieser Zeit um 500% erhöht hat?
  4. Wie hat sich die Anzahl der Kursteilnehmer, Dozenten etc., die in diesem Zeitraum zu „verwalten“ waren, verändert?
  5. Gab es schon vor der Überlastungsanzeige Hinweise auf die gestiegenen Anforderungen?

Die 1,5 Mitarbeiter in diesem Falle werden von einer stolzen Zahl von Vorgesetzten „betreut“: Abteilungsleiter, Amtsleiter, Fachbereichsleiter, Dezernent, OB, Ltd. Verwaltungsdirektor. Falls wir jemanden übersehen haben sollten, bitten wir um Nachsicht.
Es stellen sich weitere Fragen:

  1. Welcher „Häuptling“ hat von der Überlastungsanzeige gewusst?
  2. Wer hat von der Anzeige gewusst?
  3. Wer hat wann und wie reagiert?
  4. Wie wird üblicherweise mit derartigen Anzeigen umgegangen?