Bereits im Mai 2008, im Januar 2013 und im Oktober 2015 baten wir die Verwaltung jeweils um einen aktuellen Sachstandsbericht zur energieeffizienten Umrüstung der städtischen Beleuchtungs- und Lichtzeichenanlagen (vgl. STN 0424/15 Sachstandsbericht Umrüstung von Quecksilber-Hochdrucklampen (HQL) et.al.). Die Verwaltung führte hierzu aus, dass die mittlerweile verbotenen HQL-Leuchtmittel nicht wie vorgesehen bis Ende 2015 ausgetauscht werden könnten, da die hierzu notwendigen Finanzmittel fehlen.
Mit Vorlage 0646/16 „Umsetzung des Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG)“ hat der Rat am 8.12.2015 einstimmig auch eine von der Verwaltung vorlegte Prioritätenliste möglicher KP III-Maßnahmen vorgelegt. Unter der laufenden Nummer 25 der „Vorschläge zur weiteren Infrastruktur (Straßen etc.)“ wurde auch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten mit 900.000 € Gesamtkosten beschlossen.
Wir bitten deshalb erneut um Auskunft:
- Wurden die beantragten KP-III-Mittel für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Höhe von 810.000 € (+ 10% Eigenanteil der Stadt = 900.000 €) bewilligt?
- Wenn ja: wie viele Leuchtpunkte konnten durch LED-Leuchten ersetzt werden?
- Wenn nein: hat die Verwaltung einen Plan B, um dennoch die energieeffiziente Umrüstung der städtischen Beleuchtungs- und Lichtzeichenanlagen voranzubringen?
- Wie viele der 3.479 HQL-Leuchtpunkte in 2015 konnten 2016 ausgetauscht werden? Ist absehbar, dass bis 2018 alle HQL-Leuchtmittel ausgewechselt werden können?
- Welche weiteren Maßnahmen sieht das Umrüstungsprogramm bis 2018 noch vor? Sind die Mittel hierfür für den kommenden Doppelhaushalt (unter welcher Haushaltsstelle) angemeldet?