04.10.2016 – Klimaschutz konkret: Umrüstung der Leuchten auf LED

Bereits im Mai 2008, im Januar 2013 und im Oktober 2015 baten wir die Verwaltung jeweils um einen aktuellen Sachstandsbericht zur energieeffizienten Umrüstung der städtischen Beleuchtungs- und Lichtzeichenanlagen (vgl. STN 0424/15 Sachstandsbericht Umrüstung von Quecksilber-Hochdrucklampen (HQL) et.al.). Die Verwaltung führte hierzu aus, dass die mittlerweile verbotenen HQL-Leuchtmittel nicht wie vorgesehen bis Ende 2015 ausgetauscht werden könnten, da die hierzu notwendigen Finanzmittel fehlen.
Mit Vorlage 0646/16 „Umsetzung des Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG)“ hat der Rat am 8.12.2015 einstimmig auch eine von der Verwaltung vorlegte Prioritätenliste möglicher KP III-Maßnahmen vorgelegt. Unter der laufenden Nummer 25 der „Vorschläge zur weiteren Infrastruktur (Straßen etc.)“ wurde auch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten mit 900.000 € Gesamtkosten beschlossen.
Wir bitten deshalb erneut um Auskunft:

  1. Wurden die beantragten KP-III-Mittel für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Höhe von 810.000 € (+ 10% Eigenanteil der Stadt = 900.000 €) bewilligt?
  2. Wenn ja: wie viele Leuchtpunkte konnten durch LED-Leuchten ersetzt werden?
  3. Wenn nein: hat die Verwaltung einen Plan B, um dennoch die energieeffiziente Umrüstung der städtischen Beleuchtungs- und Lichtzeichenanlagen voranzubringen?
  4. Wie viele der 3.479 HQL-Leuchtpunkte in 2015 konnten 2016 ausgetauscht werden? Ist absehbar, dass bis 2018 alle HQL-Leuchtmittel ausgewechselt werden können?
  5. Welche weiteren Maßnahmen sieht das Umrüstungsprogramm bis 2018 noch vor? Sind die Mittel hierfür für den kommenden Doppelhaushalt (unter welcher Haushaltsstelle) angemeldet?

stn_0754-16_umruestung_strassenleuchten