06.05.2019 – Hamm blüht auf – schneller als erhofft

Mit dem Ratsantrag 0928/19 „Hamm blüht auf – Initiative gegen das Insektensterben“ wollten die GRÜNEN die Verwaltung beauftragen, eine Übersicht über die aktuellen Standorte von Blühwiesen, Blühstreifen, Naturinseln etc. auf städtischen Flächen zu erstellen. Gleichzeitig sollten mögliche Neustandorte benannt und eine öffentlichkeitswirksame Kampagne bis Sommer 2019 gestartet werden.
Das von den GRÜNEN eingeforderte Blühwiesenkonzept wurde von der Fachverwaltung zwar begrüßt, eine Umsetzung in 2019 wurde aber nicht in Aussicht gestellt, da umfangreiche Untersuchungen und Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern (Tiefbau- und Grünflächenamt sowie dem Schul- und Jugendamt) notwendig seien.
In einem ersten Schritt sollte in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe ermittelt werden, welche städtischen Flächen für Maßnahmen geeignet sind. Es soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der Aspekte wie z.B. die Bodenart, vorhandene Vegetation, Art der Flächennutzung, Restriktionen und wirtschaftliche Gesichtspunkte usw. enthalten soll. Unter der Voraussetzung zur Verfügung stehender (finanzieller) Ressourcen könnte dann ein Büro zur Betreuung und Planung der Initiative eingeschaltet werden. Ggf. können Fördermittel einzuwerben.
In einem zweiten Schritt sollen dann Maßnahmen zur öffentlichkeitswirksamen Präsentation der Initiative entwickelt werden.
„Umfassende Angaben zu Neustandorten für die Anlage von Blühwiesen sind bis Sommer 2019 allerdings nicht möglich, wenn die Initiative zielgerichtet und durchdacht bzw. gut vorbereitet ergriffen werden soll“, so die Verwaltung abschließend (vgl. STN 1621/19)
Die GRÜNEN verwundert es nun, dass an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet gefräste Streifen in Rasenflächen zu sehen sind, so z.B. am Holunderweg, dem Spielplatz Grüne Mark, am Burghügel Mark, am Caldenhofer Weg, Im Pählenweg, der Ostwennemarstraße oder entlang der RLG-Trasse zwischen Hellweg und Werler Straße (siehe Anlage).
Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Handelt es sich bei diesen Maßnahmen um die zielgerichtete Anlage von Blühstreifen/Blühwiesen?
  2. Durch welches Fachamt wurden diese Maßnahmen veranlasst?
  3. Hat hierzu bereits ein Austausch zwischen den Fachämtern der Arbeitsgruppe – wie in Stellungnahme 1621/19 angekündigt – stattgefunden?
  4. Wurden die Standorte unter den von der Verwaltung vorgeschlagenen Aspekten wie z.B. Bodenart, vorhandene Vegetation, Art der Flächennutzung, Restriktionen und wirtschaftliche Gesichtspunkte usw. ausgewählt?
  5. Wenn die Umsetzung dieser Maßnahmen so schnell erfolgen konnte: ist davon auszugehen, dass auch die Erarbeitung des Konzepts und die zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit doch schneller als von der Verwaltung gedacht, umgesetzt werden kann?