Auch im Stadtbezirk Heessen dürfte die angekündigte Neuregelung der Müllentsorgung in einigen Stichstraßen zum Problem werden. Bezugnehmend auf die aktuelle Diskussion um die Neuregelung der Müllabholung in „engen“ Stichstraßen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche (Stich-)Straßen sind von dieser Neuregelung im Stadtbezirk Heessen betroffen?
- Wieso wird die bisherige Regelung, die sich auf eine 40-Jahre alte Vorschrift bezieht, nun geändert?
- Ist die geplante Änderung eine Folge der Anschaffung von Müllfahrzeugen mit Seitenlader, weil diese Fahrzeuge andere Abstände und Breiten für die Mülltonnenabholung benötigen? Wenn ja: warum werden dann Müllfahrzeuge mit Seitenladern in diesen engen Straßen überhaupt eingesetzt?
- Wie viele Unfälle hat es beim Befahren der betroffenen Stichstraßen im Stadtbezirk Heessen bisher gegeben? Hat die Unfallkasse NRW bisher die Übernahme der Versicherungsschäden abgelehnt?
- Wie gedenkt die Verwaltung die sogenannten Sammelstellen zu organisieren? An welcher Stelle im Bereich der betroffenen Stichstraßen sollen diese Sammelpunkte eingerichtet werden? Ist eine Behinderung für die Verkehrsteilnehmer zu erwarten (z.B. Fußgänger)?
- Wie berechnet sich die Höhe von 250.- € für den Tonnen-Hol-Service? Beinhaltet dieser Service auch den Tonnen-Bring-Service?