08.06.2019 – Kunst am Bau

Auch in Hamm gibt es noch zahlreiche öffentliche und private Gebäude aus den 1950-er Jahren, die durch „Kunst am Bau“ herausragen, sei es das Hammonense, die ehemalige Albert-Schweitzer-Schule, die Theodor-Heuss-Schule, das Jugendzentrum Bockelweg, das Haus Forbachstraße 6 usw.
Auf der 30. Sitzung des Deutschen Bundestages im Jahre 1950 wurde seinerzeit aufgrund einer Empfehlung des Deutschen Städtetages beschlossen: „Um die bildende Kunst zu fördern, wird die Bundesregierung ersucht, bei allen Bauaufträgen (Neu- und Umbauten) des Bundes, soweit Charakter und Rahmen des Einzelbauvorhabens dies rechtfertigen, grundsätzlich einen Betrag von mindestens 1 Prozent der Bauauftragssumme für Werke bildender Künstler vorzusehen.“
Der Bund als Bauherr hat sich 2006 einen neuen Leitfaden für die Durchführung gegeben und darin auch wieder einen festen Anteil von je nach Baukostenklasse 0,5 bis 1,5 % der Baukosten (Kostengruppe 300/400) formuliert.
Die Stadt Hamm hat bisher nur bei der Neugestaltung des Westentores eine künstlerische Gestaltung als Wettbewerbsgegenstand in Aussicht gestellt.
Die Stadt Hamm bzw. der Konzern Stadt Hamm investiert derzeit in zahlreiche neue Gebäude, wie Schulanbauten, Schulneubauten (Arnold-Freymuth-Gesamtschule) oder KITA-Neubauten, Wassersportzentrum oder HGB-Neubauvorhaben etc. „Kunst am Bau“ könnte also bei etwas gutem Willen in Hamm zum Alleinstellungsmerkmal für den Städtetourismus werden.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Arbeiten von Kunst am Bau aus den 50-er Jahren sind bei der Stadt bekannt?
  2. Stehen diese Werke unter Schutz? Werden die Kunstwerke bei Umbaumaßnahmen dokumentiert und geschützt (oder bei Abbau sicher eingelagert – WO?)?
  3. Werden diese Kunstwerke bereits stadttouristisch beworben?
  4. Sieht die Verwaltung einen Bedarf der Kunstförderung/Stadtbildaufwertung?
  5. Welche Möglichkeiten im privaten, im städtischen Bereich und im Bereich des Konzern Stadt Hamm sieht die Verwaltung, um „Kunst am Bau“ Kunst im öffentlichen Raum bei Neubauten oder Umbauten zu fördern?
  6. Welche Schritte unternimmt die Stadt bei laufenden Bauvorhaben, die in eigener Regie bzw. innerhalb des Konzerns (also auch: Stadtwerke, HGB etc.) durchgeführt werden, um der baukünstlerischen Aufwertung gerecht zu werden?
  7. Welche Schritte sind für geplante Vorhaben, die in eigener Regie bzw. innerhalb des Konzerns durchgeführt werden sollen, vorgesehen?
  8. Um welche Bauprojekte handelt es sich dabei?
  9. Welche Einflussmöglichkeiten besitzt die Stadt in dieser Hinsicht für Bauprojekte Dritter, (die sie ggf. sogar initiiert hat wie die Neubauten an der Münsterstraße oder der Kanalkante)? Hat die Stadt davon Gebrauch gemacht?