09.09.2016 – Kein Bedarf für Förderung der E-Mobilität?

Landauf, landab wird die Elektromobilität gehypt – anscheinend nur nicht in Hamm. Anders ist die vorläufige Stellungnahme der Verwaltung auf einen Antrag der GRÜNEN im ASEV nicht zu verstehen. Gefordert hatten die GRÜNEN, vor öffentlichen, aber auch auf Antrag, vor privaten Ladestationen für E-Autos bevorrechtigte Parkflächen in angemessener und ausreichender Anzahl zu kennzeichnen.
Die Antwort der Verwaltung ist ernüchternd: „Jeder Bürger kann auf privatem Grund gerne eine Ladestation errichten – aber er darf den öffentlichen Straßenraum nicht beeinträchtigen. Das zu ladende Fahrzeug muss vollständig auf Privatgrund stehen.“ (vgl. STN 0712/16)
Es gibt Pioniere der E-Mobilität, die nicht im schicken Einfamilienhaus mit Vorgarten und Doppelgarage wohnen, sondern in verdichteten Quartieren, wie dem Hammer Westen. Diese müssen für den Ladevorgang den öffentlichen Straßenraum nutzen, sind auf einen bevorrechtigten Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Anlage angewiesen. Und wenn diese Pioniere ihre „private“ Ladestation auch anderen E-Mobilisten anbieten möchten, um das bisher sehr dünne Netz an Ladestationen in Hamm zu optimieren, dann sehen die GRÜNEN hier Handlungsbedarf – aber nicht die Stadt Hamm, die seit 2015 ein aufwendig erarbeitetes „Integriertes Klimaschutzkonzept“ hat, deren Umsetzung aber ziemlich überschaubar ausfällt. Die Stadt hofft lieber auf andere – öffentliche – Akteure wie die Stadtwerke Hamm.
stn_0712-16_foerderung_elektromobilitaet