Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum B-Plan 03.096 „Sondergebiet Möbelkompetenzzentrum“ am 28.05.18, Errichtung eines dritten Gebäudes für das Sortiment “Preisrebell“ haben wir nach der Situation des Siepen (Zustand, Pflege etc.) gefragt. Antwort der Verwaltung, im weiteren Verfahren werde auch dazu ein Gutachten vorgelegt.
Das Verfahren ist nunmehr ad acta gelegt (s. WA-Artikel vom 09.01.19) oder doch nicht (s. WA-Artikel 10.01.19), unsere Fragen bleiben aber bestehen:
- Wie ist der Zustand des gesetzlich geschützten Quellgewässers derzeit?
- Wer ist verantwortlich für die Erhaltung des geschützten Zustandes (Besitzerwechsel)?
Auf unsere Anfrage vom 19.06.18 zu vertrockneten Bäumen auf dem Gelände des Möbelmarktes antwortete die Verwaltung (STN 1498/18) in der Sitzung am 29.11.18, das Unternehmen habe sich auf eine Nachfrage der Verwaltung zur Einhaltung der Festlegung nicht geäußert.
Im Protokoll findet sich der Hinweis, in der Sitzung am 21.03.19 werde eine Ergänzung vorgelegt. Daher erwarten wir fristgerecht eine inhaltlich verbindliche Antwort.