Im Haushalt 2019/20 sind unter der Haushaltstelle „Radwegeerneuerungsprogramm“ jeweils 150.000 € für die Jahre 2019 und 2020 eingestellt. Laut Bericht des Bezirksvorstehers Uentrop, Björn Pförtsch, sollen allein 135.000 € für die Erneuerung der Adenauerallee in 2019 verausgabt werden. Wie in den Haushaltsplanberatungen im Hauptausschuss zu Recht kritisch angemerkt, betrifft diese geplante „Radwegeerneuerung“ einen Radweg, der auch aus Sicht der Verwaltung als Verknüpfung zum Radschnellweg (RS1) dienen soll.
In diesem Sinne hat der Rat am 1.10.2018 mit Vorlage 1602/18 – Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetztes des RVR – folgende Stellungnahme an den RVR beschlossen:
„Problematisch und dringend korrekturbedürftig ist die Einstufung des Kanaluferwegs von der Hammer City in Richtung Osten (heutiger Werse-Radweg).
Diese Route schließt unmittelbar an den RS 1 an und ist von großer regionaler Bedeutung, da sie die wichtigste Zuführung der Radrouten des Münsterlandes und der Soester Börde zum RS 1 darstellt.
Nur mit einem angemessenen Ausbau dieser Route kann Hamm seine Brückenkopf-Funktion für den RS 1 erfüllen. Der Kanaluferweg ist zudem der Zubringer zum regional bedeutsamen Maximilianpark (Standort der IGA 2027).
Eine sachgerechte Einstufung dieser Route ist dringend erforderlich, sowohl mit Blick auf die Festlegung des Ausbaustandards als auch auf die künftigen Fördermöglichkeiten.
Das Verkehrsaufkommen am Kanalufer überschreitet bereits heute deutlich den Schwellenwert für regionale Hauptverbindungen (500 Radler / Tag). Mit Blick auf die zu erwartenden Nutzerzahlen ist eine Einstufung als Radschnellverbindung, mindestens aber als regionale Hauptroute, gerechtfertigt. Die Stadt Hamm ist dem RVR bei Bedarf gerne bei einer realistischen Verkehrsprognose behilflich.“
Mit der Einstufung als Radhauptverbindung – so ist dem Anhang Netzentwurf 08.2018 zur o.g. Vorlage zu entnehmen – sind auch qualitative Ausbaustandards verbunden. So soll der Radweg asphaltiert, beleuchtet und mindestens eine Breite von 3 m aufweisen. Ein gesonderter Gehweg von mindestens 2 m Breite ist erwünscht.
Der Radweg Adenauerallee weist im gesamten Verlauf eine Breite von 3,00 bis 3,50 m auf. Die wassergebundene Decke des Weges ist in weiten Teilen bis an die Baumstämme der Allee ausgeführt.
Die GRÜNEN im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Gibt es bereits eine Antwort des RVR auf die Stellungnahme der Stadt? Ist die Adenauerallee nun als Radhauptverbindung klassifiziert?
- Nach welchem Ausbaustandard will die Verwaltung den Radweg erneuern (Asphalt, separater Fußweg, Beleuchtung)?
- Ist die Anlage der Beleuchtung in den Ausbaukosten von 135.000 € bereits enthalten? Welche Form der Beleuchtung ist geplant? Wird wegen der Nähe zu verschiedenen ökologisch hochwertigen Landschafts- und Stadträumen (u.a. FFH-Gebiet) ein Lichtemissionsgutachten vorgeschaltet, um die Belange Artenschutz etc. zu berücksichtigen?
- Ist die Anlage eines separaten Fußweges in den Ausbaukosten enthalten? Welche Standards hinsichtlich Barrierefreiheit und behindertengerechte Ausgestaltung sollen hier umgesetzt werden?
- Hat die Verwaltung bereits geprüft, wie die DIN 18 920 – Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen – im Alleenbereich eingehalten werden kann? Ergeben sich hierdurch Mehraufwendungen, die den vorgesehenen Finanzrahmen im Haushalt überschreiten?
- Sind die Erneuerungsmaßnahmen mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) abgestimmt, da der Neubau des Ahsedükers noch nicht abgeschlossen ist (v.a. die Verlegung der Ahse zum neuen Düker und die Renaturierung des alten Dükerbereichs) und somit der Radweg Adenauerallee im Stadtbezirk Uentrop nicht vollumfänglich in 2019 zur Verfügung steht?
- Gibt es Restriktionen durch den geplanten Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals? Welche Flächen stehen der Stadt Hamm zur Verfügung?
- Ist die Erneuerung des Radweges Adenauerallee im Stadtbezirk Hamm-Mitte – geplant für das Jahr 2020 – abhängig vom Baufortschritt der Radwegeerneuerung im Bezirk Uentrop, dem Baufortschritt Ahsedüker, dem Baufortschritt Nordring oder der Entwicklung „Rietzgartenviertel“?
- Wird die Verwaltung dann auch das widerrechtliche Parken auf dem Grünstreifen in Höhe der Gartenbereiche „An der Schleuse“ (ab der Kolpingstraße Richtung Westen) unterbinden, da hierzu auch heute schon der Rad- und Fußweg als „Zubringer“ genutzt wird und entsprechend ausgefahren ist (Schlaglöcher)?
- Wird es einen entsprechenden Ausbauplan als Beschlussvorlage für die politischen Gremien geben? Sind bereits Fördermittel beantragt?
- Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung bei der Umsetzung?