Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die bisherige Hartz-IV-Sanktionspraxis hat die Bundesagentur für Arbeit Sanktionen auch gegen Betroffene unter 25 Jahren ausgesetzt. Den Jobcentern – so Medienberichten zufolge – sei mitgeteilt worden, dass die angemahnte Änderung der Sanktionspraxis auch für junge Arbeitslose gelte.
Angesichts der derzeitigen Entwicklung bittet Ratsherr Karsten Weymann, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration um einen aktuellen Sachstandsbericht durch die Leitung des Kommunalen JobCenters in Hamm und die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Leistungsempfänger unter 25 Jahren bzw. über 25 Jahren sind in Hamm von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen?
- Wie viele Sanktionen wurden 2017, 2018 und 2019 (bis heute) in Hamm gegenüber Leistungsempfänger*innen ausgesprochen?
- Hat die Stadt Hamm – ebenso wie die Bundesagentur für Arbeit – alle Sanktionen ausgesetzt?