Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 28.05.18 zu B-Plan 03.096 „ Sondergebiet Möbelkompetenzzentrum Unnaer Straße“ wurde auch die Situation des Siepen angesprochen.
Eine Stellungnahme der Verwaltung (STN 0929/17, 1. Erg.) hatte auf die Rechtssituation in diesem Zusammenhang hingewiesen, der Siepen als Quelle sei dauerhaft zu erhalten und die Fläche entsprechend der Vereinbarung mit der Höheren Landschaftsbehörde einzuzäunen. Eher ausweichend reagierte die Verwaltung diesbezüglich auf unsere Anfrage 0772/18 (STN 1224/18), es werde ein Umweltbericht erstellt, dem man nicht vorgreifen wolle.
Die Verwaltung möge die folgenden Fragen, die sich auch aus der angesprochenen Veranstaltung heraus ergeben, zur nächsten Sitzung beantworten:
- Ist aktuell eine Prüfung der „Vitalität“ des Siepen vorgenommen worden? Mit welchem Ergebnis?
- Undeutlich zu erkennen sind die Abstände zum Siepen. Sind Markierungen, Absperrungen verändert worden? Wird die schadhafte Einzäunung erneuert? Wird die schadhafte Einzäunung erneuert?
- Wer ist für die vereinbarte Pflege verantwortlich? Welche Pflegemaßnahmen sind bisher durchgeführt worden?
- Wann ist mit dem angekündigten Umweltbericht zu rechnen?