20.02.2019 – Anhebung der Mietobergrenze reicht nicht!

Karsten Weymann, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion, ist entsetzt über den Vorschlag der Großen Koalition aus SPD und CDU, die Unterkunftskosten für Sozialhilfeempfänger nur um 0,49 € zu erhöhen. „Das reicht hinten und vorne nicht!“, fordert der GRÜNE Politiker eine Mietobergrenze von mindestens 6,50 €/m². Das ist der Satz, den Mieter für sanierte, öffentlich geförderte Wohnungen der HGB mindestens berappen müssen.
Auch mit der nun von der Stadt vorgeschlagenen Erhöhung der Kaltmiete auf 5,52 €/m² bleiben sanierte, barrierefreie und altengerechte Wohnungen für Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Hartz IV auf der Strecke. „Es kann nicht sein, dass wir einerseits neue Wohnungen bauen und damit dringend benötigten Wohnraum schaffen, die Menschen sich diese aber wegen niedriger Mietobergrenzen nicht leisten können“, zitiert Weymann die Aussage des Oberbürgermeisters. „Genau deshalb muss da noch 1 €/m² mindestens draufgelegt werden“, fordert er und weiß sich mit den Sozialverbänden einig.
Weymann befürchtet, dass Mieter mit Unterstützungsbedarf sonst bei Mieterhöhungen z.B. nach Sanierungen, aus ihrem gewohnten Wohnumfeld verdrängt werden. Und auch hilfsbedürftige Senior*innen können sich altengrechte Neubauwohnungen so kaum leisten.
Dieses Thema ist nach Meinung des GRÜNEN Sozialpolitikers ein wesentlicher Baustein für „Hamm von morgen“. „Wir hoffen, dass die HammSPD wie auf Bundesebene ihr soziales Gewissen wiederfindet“, fordert Weymann die mitregierende SPD zum Handeln auf.