21.06.2017 – GRÜNE in Hamm-Mitte stellen kritische Fragen zum SEP

Zur Vorbereitung der Beratungen des Schulentwicklungsplans in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte (im Rahmen der gemeinsamen Sondersitzung) bitten wir um die Beantwortung folgender, den Sozialraum Hamm-Mitte und Hamm-Westen betreffender Fragen zu Grundschulen und OGS:
Hamm-Mitte:

  1. Wann werden die Defizite im Raumbedarf „Betreuung“ an der Bodelschwinghschule durch welche Maßnahme beseitigt?
  2. Welche Konsequenzen sieht die Verwaltung für an der OGS abgewiesene Schüler*innen durch Deckelung der Betreuungsquote auf 75% (z.B. an der Theodor-Heuss-Schule)?
  3. Wann ist mit der Fortführung der ganzheitlichen Sanierung der Bodelschwinghschule, der Sanierung des Schulhofes, der Aula und der defekten Heizungsanlage zu rechnen?
  4. Besteht aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf bei der energetischen Sanierung der Theodor-Heuss-Schule und für Maßnahmen zum Schallschutz (vgl. S. 136)? Wenn ja: in welchem Zeitraum mit welchen geschätzten Kosten sollen die Maßnahmen umgesetzt werden? Wenn nein: warum nicht?
  5. Um Engpässe der Zügigkeit durch steigende Schülerzahlen, u.a. durch Zuwanderung, ab dem Schuljahr 2019/20 zu vermeiden, schlägt der Gutachter vor, die Zuwanderung in den Sozialraum zu steuern (S. 139), und die Nutzung der Potentiale in benachbarten Sozialräumen/Schulen zu prüfen bzw. neue Kapazitäten im Sozialraum zu schaffen (S. 139). Wie gedenkt die Verwaltung, die Zuwanderung in den Sozialraum zu steuern? Welche Maßnahmen wurden bisher mit welchem Erfolg durchgeführt?
  6. Welche benachbarten Sozialräume bzw. welche benachbarten Schulen stehen im Fokus der möglichen Umlenkung bzw. Verteilung? Wer bestimmt die Aufnahme- bzw. Abweisungskriterien an den jeweiligen Schulen?
  7. Ab wann werden die für die Steuerung notwendigen Beobachtungen durchgeführt? Wer ist federführend für die Beobachtung und ggfls. Einleitung notwendiger Steuerungen? Ab wann gedenkt die Verwaltung im Bedarfsfall zu reagieren?
  8. Gibt es Kinder aus dem Sozialraum Hamm-Mitte, die die katholischen Bekenntnisgrundschulen im Sozialraum Bockum-Hövel besuchen (werden), die ggfls. umgelenkt werden müssen, um die von Gutachter und Verwaltung vorgeschlagene Zügigkeit dieser Schulen zu gewährleisten?

Hamm-Westen:

  1. An welche Schulen sollen abgewiesene Schüler*innen der Geistschule umgelenkt werden? Nach welchen Kriterien wird entschieden? (S. 215)
  2. Bis wann werden die Defizite im Raumbedarf „Betreuung“ an der Hermann-Gmeiner-Schule bzw. an der Wilhelm-Busch-Schule durch welche Maßnahme beseitigt? (233)
  3. Wie gedenkt die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulleitung den Anstieg an Inklusions- und Zuwanderkindern an der Wilhelm-Busch-Schule zu begrenzen? Welche rechtlichen Instrumentarien sollen angewandt werden? An welcher anderen Schule sollen diese Kinder beschult werden? (227)
  4. Der Raumbedarf an Differenzierungs- und Mehrzweckräumen an der Hermann-Gmeiner-Schule soll laut Vorschlag des Gutachters perspektivisch durch nicht mehr benötigte Klassenräume (bei Absinken der Schule von der 4- zur 3-Zügigkeit) gedeckt werden (sofern nicht weiter bzw. verstärkt Zuwandererkinder integriert werden). Wie gedenkt die Verwaltung kurzfristig und nicht erst perspektivisch diese Raumdefizite auszugleichen, die sich aus den von Verwaltung und Gutachter selbst gesetzten Standards ergeben? Sind für die Umwandlung von Klassen- in Differenzierungs- bzw. Mehrzweckräume Umbaumaßnahmen notwendig? Aus welchem Posten sollen diese finanziert werden? (223)

Stellungnahme und Beschlussvorlage der Verwaltung finden Sie hier:
STN_1004-17_Sozialraum_Mitte
STN_1003-17 Sozialraum_Hamm-Westen
BV_1175-17_Ergänzung_Schulentwicklungsplan