Durch das Programm „Gute Schule 2020“ sollen zunächst zehn investive Maßnahmen im Bereich Schule mit einem Gesamtvolumen von 20 Mio. € im Zeitraum 2017-2020 umgesetzt werden. Sofern die tatsächlich bewilligten Fördermittel die erwartete Fördersumme überschreiten, stehen weitere sieben Maßnahmen auf der Prioritätenliste der Stadt Hamm (vgl. Vorlage 0915/16).
Hinzu kommen weitere Fördermittel aus dem KP III-Programm für Investitionen im Bereich „Schule“ (für den Zeitraum 2016-2018).
In beiden Fällen hat die Fachverwaltung die für diese Jahre vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an Schulen analysiert und dahingehend überprüft, ob die entsprechenden Maßnahmen die Förderkriterien erfüllen. Durch das KP-III-Programm konnten so z.B. veranschlagte städtische Haushaltsmittel freigesetzt und für zusätzliche notwendige Maßnahmen an verschiedenen Schulen in Höhe von 3,0 Mio. € eingesetzt werden.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Sind von den nicht förderfähigen Maßnahmen aus freigesetzten Haushaltsmitteln (KP III – Anlage 2, Vorlage 0646/15) nunmehr Projekte über das Programm „Gute Schule 2020“ finanzierbar? Wenn ja: Welche?
- Werden hierdurch eingeplante städtische Mittel freigesetzt? Wenn ja: in welcher Höhe?
- Welche Maßnahmen aus der Prioritätenliste „Gute Schule 2020“ (vgl. Vorlage 0915/16 – Anlage) waren bereits im Haushalt 2015/16 bzw. im Finanzplan bis 2019 eingestellt?
- In welcher Höhe können bereits veranschlagte städtische Haushaltsmittel durch die Förderung „Gute Schule 2020“ freigesetzt werden?
- Hat die Verwaltung weitere Anpassungen des Investitionsplanes vorgenommen, um – analog zum KP-III-Programm – die freigesetzte Investitionssumme durch das Programm „Gute Schule 2020“ noch weiter zu erhöhen? Wenn ja: Welche Anpassungen wurden vorgenommen?
- Welche zusätzlichen Maßnahmen gedenkt die Verwaltung mit Hilfe der freigesetzten Haushaltsmittel umzusetzen?