23.01.2017 – Festsetzungen des Bebauungsplans Marker Allee obsolet?

Der Bebauungsplan (BP) 01.101 – Marker Allee/Auf dem Westenfeld –  ist am 30.04.2008 mehrheitlich im Rat der Stadt verabschiedet worden (vgl. Beschlussvorlage 1827/08). In der Begründung zum BP wird unter dem Kapitel 3.1 – Erschließung – dezidiert aufgeführt:
Die Unterbringung des durch die künftige Ansiedlung eines Bürogebäudes sowie einer Pflege- und Seniorenwohnanlage bedingten ruhenden Verkehrs hat auf den jeweiligen Bauflächen selbst zu erfolgen. Im Rahmen der Bauantragsverfahren ist eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen nachzuweisen.“ (…) Für den Straßenraum der Marker Allee, der selbst nicht Bestandteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 01.101 ist, sind jedoch kleinere Umbau- bzw. Ausbaumaßnahmen zugunsten der Geh- und Radwegeführung vorgesehen (siehe Skizze). So soll auf Höhe des Plangebietes am südlichen Straßenrand ein insgesamt 2,30 m breiter Geh- und Radwegestreifen angelegt werden. Ferner ist der Bau einer Querungshilfe (Mittelinsel) für Fußgänger und Radfahrer auf der Marker Allee geplant. (…) Weitere Straßenbaumaßnahmen sind nicht erforderlich.“ (S. 22)
Unter Kapitel 4 – Freiraumplanung werden im Unterkapitel 4.2 auch Pflanzvorschriften gemäß Paragraph 9 (1), Ziffer 25a und b BauGB beschrieben.
So sind zur straßenseitigen Eingrünung der Baugrundstücke entlang der Grundstücksgrenzen, welche an erschließende Verkehrsflächen (Marker Allee) grenzen, außerhalb der notwendigen Erschließung mindestens 3 m breite Grünflächen anzulegen, dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen.“ (S.27)
Im Nachgang der Fertigstellung der Gebäude wurden nun 2 Linden an der Marker Allee gefällt, um Platz für 3 straßenbegleitende KFZ-Stellplätze an der Marker Allee vor dem Gebäuderiegel einzurichten. Hierfür wurde auch der (nicht benutzungspflichtige) Radweg entsprechend südlich verschwenkt.
Die Politik durfte die Änderung der Planungen mal wieder über die Medien erfahren (u.a. WA 11.01.2017).
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen.

  1. Welche Gründe haben zur Änderung der BP-Vorgaben hinsichtlich der Erschließung (Stellplatznachweis auf dem Grundstück, nicht im öffentlichen Raum) geführt?
  2. In welchem Zustand befanden sich die gefällten Bäume?
  3. Wer kommt für die Kosten (Baumfällung, Verlegung des Radweges) auf?
  4. Wurde bzw. wird für die gefällten Bäume Ersatz entlang der Marker Allee gepflanzt, um der weiteren Ausdünnung der Allee zu begegnen (denn auch an anderer Stelle im Umfeld wurden gefällte Bäume trotz Zusage der Verwaltung bis heute nicht nachgepflanzt!).
  5. Entspricht die vor dem Haus angelegte Grünfläche den Festsetzungen des BP (3 m Breite)?
  6. Werden die im BP festgesetzten Pflanzvorschriften in der südlich festgesetzten „Privaten Grünfläche“ (vgl. Kap. 4.3, S. 27) entsprechend des Ratsbeschlusses umgesetzt (textl. Festsetzung Nr. 15)?
  7. Warum wurde die Bezirksvertretung nicht rechtzeitig über die Änderungen informiert?