23.06.2017 – SEP für Hamm-Norden kritisch hinterfragt

Zur Vorbereitung der Sitzung SEP bittet Mehmet Darbogaz, GRÜNER Bezirksvertreter in Bockum-Hövel, um die Beantwortung folgender Fragen:
Johannesschule

  1. Wann werden die vom Gutachter bestätigten Defizite im Raumbedarf (Differenzierungs- und Mehrzweckräume) an der Johannesschule durch welche Maßnahme beseitigt?
  2. Handlungsbedarf für die Sanierung stellt der Gutachter für die vorderen Gebäudeteile, die Turnhalle sowie für vier Pavillons (145) fest und kritisiert die unterbrochene ganzheitliche Sanierung. Bereits während der letzten Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017/18 haben wir diese Bedarfe angemeldet. Der Verwaltung ist dieser Tatbestand also wohl bekannt. Hält die Verwaltung die Sanierung der Johannesschule nun für vordringlich, da ggfls. Schüler von der Ludgerischule ab 2019/20 zur Johannesschule umverteilt werden sollen (149), um die 2-Zügigkeit der Ludgerischule auch weiterhin zu gewährleisen?
  3. Welchen Zeitplan für die notwendigen Sanierungen an der Johannesschule sieht die Verwaltung vor? Wurden die zu erwartenden Kosten bereits aktualisiert? Welche Kosten werden nun angenommen?

Ludgerischule

  1. Kann die Verwaltung erläutern, wieso der Gutachter trotz Hinweisen der Schulleitung auf Sanierungsbedarf des Altgebäudes der Ludgerischule keinen diesbezüglichen Handlungsbedarf festgestellt hat?
  2. Wie und wann gedenkt die Verwaltung die Empfehlung des Gutachters, den Raumbedarf an Lehrer- und Konrektorzimmer an der Ludgerischule zu befriedigen? Sind hierfür bauliche Maßnahmen notwendig?

Allgemein

  1. Gegen Ende des Prognosezeitraums sieht der Gutachter die Gefahr weiterer Zuwanderungen in den Sozialraum Norden und prognostiziert einen Handlungsbedarf ab 2020/21. Er empfiehlt allerdings, entsprechend FRÜHZEITIG und RECHTZEITIG die Zuwanderung zu steuern (150)? Welche Instrumente stehen der Verwaltung zur Verfügung, die räumliche Zuwanderung zu steuern?
  2. In welche anderen Sozialräume sollen bzw. können Zuwanderer „umgelenkt“ werden?
  3. Müssen hierzu auch Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften etc. geführt werden?

Die Links zur Stellungnahme der Verwaltung und der Beschlussvorlage SEP:
STN_1017-17_Sozialraum_Norden
BV_1175-17_Ergänzung_Schulentwicklungsplan