24.05.2017 – Boulevard Sternstraße: abgelehnter Prüfauftrag nun als umfängliche Anfrage

Leider wurde der im Antrag „Tempo-30 Sternstraße“ vorgeschlagene Prüfauftrag von der Verwaltung in Stellungnahme 0969/17 abgelehnt und die Ablehnung nur unbefriedigend begründet. Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat das Thema zur weiteren Beratung auf die nächste Tagesordnung des Gremiums im Juli 2017 gesetzt.
Um sach- und fachgerecht das Thema diskutieren zu können, bitten wir zur Vorbereitung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch ist die verkehrliche Belastung der Stern- und Nordstraße von Südring bis zum Westenwall? Wie hoch ist der LKW-Anteil? Hat eine Verkehrszählung stattgefunden?
  2. Wurden neben dem motorisierten Verkehr auch Daten über Fußgänger und Radler erhoben? Welche Wegebeziehungen in welcher Häufigkeit sind zu beobachten (z.B. als Schulweg, als Umsteigeverbindung ÖPNV etc.)? Wie viele Passanten queren täglich den Übergang von östlicher und westlicher Weststraße (Fußgängerzone)?
  3. Wie sind die Lichtzeichenanlagen getaktet? Welche Geschwindigkeit wird von den Verkehrsrechnern für die Grüne Welle bemessen? Welche LZA werden nachts abgeschaltet?
  4. Welche Durchschnittsgeschwindigkeiten werden im Tageslauf auf diesem Straßenabschnitt erreicht? Gibt es regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen?
  5. Welche Auswirkungen hätte die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h: auf die Fließgeschwindigkeit des Verkehrs, auf die „Grüne Welle“ an den LZA und v.a. auf den Knoten Hafen-, Münsterstraße, Adenauerallee?
  6. Sind positive Auswirkungen auf den ÖPNV zu erwarten, da die Abbiegevorgänge in die Ritterstraße hinein durch die Verlangsamung der Verkehre erleichtert werden?
  7. Wie gedenkt die Verwaltung die für 2018 vorgesehene städtebauliche Maßnahme A05 Straßenraum Sternstraße/Nordstraße aus dem Handlungskonzept „Perspektive Innenstadt 2030“ umzusetzen? Ist die Verwaltung der Meinung, allein bauliche Veränderungen können das Ziel erreichen, „räumliche Strukturen und Gestaltqualitäten der Innenstadt [zu] verbessern [und] Verkehr innenstadtverträglich zu gestalten“ (vgl. S. 18)? Wurde mit den Planungen u.a. durch das „vorgeschaltete Qualifizierungsverfahren“ bereits begonnen? Wie viele Passanten queren täglich den Übergang von östlicher und westlicher Weststraße (Fußgängerzone)?
  8. Geht die Verwaltung davon aus, dass die Nord-Süd-Verbindung über Stern- bis Münsterstraße durch die Entwicklung des „Erlebensraumes Lippeaue“ bzw. der von der GROKO und Verwaltung favorisierten Entwicklung der „Kanalkante“ an Bedeutung gewinnt? Welche Konsequenzen will die Verwaltung daraus ziehen?
  9. Hat die Verwaltung Kenntnis von der von Anwohnern beobachteten „Raser-Szene“ (vor allem an schönen Tagen)? Ist die Verwaltung den Hinweisen nachgegangen – wenn ja: wie?