26.06.2017 – Wer darf reden, wer muss schweigen?

Anlässlich der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.06.2017 hat der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses die anwesenden Mitglieder eindringlich auf die bestehenden Verschwiegenheitspflichten hingewiesen. Auf die Rückfrage Volker Burgards – Mitglied im RPA – , ob dies auch für die Mitglieder der Verwaltung gelte, hat dieser dies ausdrücklich bestätigt.
Am nächsten Morgen durfte Burgard dann folgendes in der Zeitung lesen:
„Der Ausschuss stellte fest beziehungsweise beschloss laut Dezernent Markus Kreuz, der anwesend war, einstimmig, dass der OB richtig gehandelt habe, die empfohlenen Maßnahmen der Rechnungsprüfungsamtes uneingeschränkt umzusetzen sind und dass in einem Jahr eine Nachschau seitens des Prüfungsamtes erfolgen soll. Laut Kreuz waren zum Zeitpunkt der Abstimmung die Vertreter der Oppositionsparteien nicht mehr anwesend.
Dazu bittet er jetzt um Erläuterung der folgenden Fragen:

  1. Da ein solcher Beschluss nicht Bestandteil der Tagesordnung war, bitte ich um Erläuterung wie der Beschluss zustande gekommen ist.
  2. Wurde dieser Beschluss in einem dann wieder öffentlichen Teil der Sitzung gefasst und wie wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt oder in dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
  3. Gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für Inhalt und Zustandekommmen von Beschlüssen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung?
  4. Wenn ja, gilt dies auch für die Verwaltung und die Dezernenten?
  5. Wenn ja, haben Sie Herrn Dezernenten Kreuz auf die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nochmals hingewiesen?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Ist beabsichtigt, das übrige Protokoll der Sitzung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung ebenfalls der Presse zur Verfügung zu stellen oder gilt dies nur für die Teile des Protokolls, die ohne Beteiligung der Opposition zustande gekommen sind?